Zuleitung nach Maßgabe der Parlamentsinformationsvereinbarung; Erweiterung der polizeilichen Möglichkeiten aufgrund Gefährdungslage durch internationale terroristische Bedrohung und Kriminalität; grundsätzliche Überarbeitung des Polizeigesetzes; Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes;
präventiv polizeiliche Telekommunikationsüberwachung und Quellen-TKÜ mit Zugriff auf verschlüsselte Inhalte; Überwachung von als gefährlich eingeschätzten Personen; Vorgaben zum Aufenthalt; Kontaktverbote; elektronische Aufenthaltsüberwachung (Fußfessel); Strafandrohung; strategische Fahndung (anlassbezogen, verdachtsunabhängig); Ausweitung der Videobeobachtung; Erweiterung der Möglichkeit der Ingewahrsamnahme; Aufnahme von Distanzelektroimpulsgeräten in Waffenkatalog;
Einführung der Begriffe "drohende Gefahr" und "drohende terroristische Gefahr" als Gefahrenbegriffskategorien;
Artikel 1 - Änderung des Polizeigesetzes in § 8, § 15a, § 35, § 38, § 58; Einfügung von § 12a, § 20c, § 34 b, c und d;
Artikel 2 - Einschränkung von Grundrechten im Grundgesetz (GG)
Systematik: Polizei * Innere Sicherheit
Schlagworte: Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen * Polizeirecht * Verbrechensbekämpfung * Terrorismusbekämpfung * Polizeiliche Maßnahme * Fahndung * Polizeiliche Aufgabe * Videoüberwachung * Telekommunikationsüberwachung * Gefährder * Elektronische Fußfessel * Gefahrenabwehr * Waffe * Elektroimpulsgerät * Terrorismus * Kriminalität * Polizeikontrolle * Innere Sicherheit * Polizeigewahrsam