Architektur des Landtags
Das Landtagsgebäude am Rheinufer gehört zu den beeindruckendsten Parlamentsneubauten der deutschen Nachkriegsgeschichte. Jährlich fasziniert es mit seiner kreisrunden Architektur Tausende Besucherinnen und Besucher von nah und fern.
Am 2. Oktober 1988 konnten die nordrhein-westfälischen Abgeordneten offiziell in den Neubau einziehen – auf den Tag genau 42 Jahre nach der ersten Sitzung des Parlaments im Düsseldorfer Opernhaus. In einem bundesweiten Wettbewerb hatten sich die Architekten Fritz Eller, Erich Maier, Robert Walter und Partner mit ihrem Konzept durchgesetzt. Sie sahen ein Gebäude vor, das die notwendige Funktionalität der politischen Arbeit mit dem repräsentativen Charakter eines modernen und bürgernahen Parlaments vereint.
Kreisrunder Plenarsaal
Die Idee, die zum Entwurf für das Haus führte, stammte von den Abgeordneten selbst. Sie wollten einen kreisrunden Plenarsaal, einen Ort, an dem alle zusammenkommen und vom eigenen Platz aus mit den anderen sprechen können. Um den Plenarsaal herum sind alle Räume des parlamentarischen Geschehens angeordnet, so beispielsweise der Präsidialbereich mit dem Empfangsraum des Präsidenten oder auch die Wandelhalle. Die Fraktionszentralen und die Räume der Abgeordneten umrunden diesen „Kern“ und umfassen das Haus von außen schalenförmig. Diese Architektur bietet kurze Wege für Abgeordnete wie auch für Besucherinnen und Besucher.
Im Erdgeschoss ist die Bürgerhalle, die große Eingangs- und Empfangshalle, zum Forum der Bürgerinnen und Bürger geworden – für politische, kulturelle und wirtschaftliche Ereignisse ebenso wie für gesellschaftliche Veranstaltungen und formlose Begegnungen mit den Abgeordneten.
Offenheit
Charakteristisch für das Gebäude ist seine Offenheit. Öffnung nach außen besagt aber mehr als nur die Verwendung von Glas an den Fassaden und im Eingangsbereich oder die Durchsicht durch das Gebäude bis in die Rheinaue. Sie verlangt vielmehr, dass den Besucherinnen und Besuchern das parlamentarische Geschehen nicht verborgen bleibt. Ein gläserner Besucheraufzug mit Einblick in das Haus und die Durchsicht von den Umgängen in den Plenarsaal sind nur zwei Beispiele dafür, dass die Abläufe und der parlamentarische Alltag den Betrachterinnen und Betrachtern nicht verborgen bleiben. Andererseits wurde jedoch der Versuchung widerstanden, auch dort Transparenz zu suggerieren, wo sich die vorbereitende Arbeit der einzelnen Abgeordneten und der Fraktionen unter Ausschluss der Öffentlichkeit vollzieht.