Fraktionen sind die politischen Gliederungen, in denen in der Regel die Abgeordneten derselben Partei im Parlament zusammengeschlossen sind. Für die parlamentarische Praxis ist ihre Bedeutung sehr groß. Fraktionen sind maßgebliche Faktoren der politischen Willensbildung und der Entscheidung; sie steuern den Ablauf der Parlamentsarbeit.
Nach der Geschäftsordnung des Landtags NRW sind Fraktionen "Vereinigungen von mindestens fünf vom Hundert der Mitglieder des Landtags". Die CDU-Fraktion hat in der 18. Wahlperiode 76 Mitglieder. Die SPD-Fraktion hat 56, die Grünen-Fraktion 39, die FDP-Fraktion 12 und die AfD-Fraktion 12 Mitglieder.
Die Geschäftsordnung des Landtags regelt darüber hinaus die Rechte der Fraktionen im einzelnen und weist ihnen hierbei eine Vielzahl von parlamentarischen Antrags- und Gestaltungsrechten zu, die weit über das hinaus gehen, was einem einzelnen Abgeordneten an Möglichkeiten zusteht.
So haben die Fraktionen zum Beispiel das Vorschlagsrecht bei einer Vielzahl von Personalentscheidungen, wie für die Besetzung der Landtagsausschüsse, für den Vorsitz in den Ausschüssen, für die Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten und anderes mehr. Sie können Gesetzentwürfe und Anträge einbringen, die vom Fraktionsvorsitzenden namens der Fraktion unterzeichnet sind.
Neben den Fraktionssitzungen vollzieht sich die Arbeit der Fraktionen in großem Umfang in Arbeitskreisen, in denen die Initiativen der Fraktion vorbereitet und die Beratungen der Ausschüsse begleitet werden. In den Fraktionen formiert sich die politische Haltung der Abgeordneten einer Partei zu den im Plenum und in den Ausschüssen anstehenden Entscheidungen und Debatten.