Die Bibliothek befindet sich im Landtagsgebäude im Raum E0 Z 01. Sie erreichen sie von der Eingangshalle des Landtags aus über eine Treppe und einen Aufzug.
Externe Nutzer können die Bibliothek ohne Voranmeldung nutzen. Beachten Sie bitte die Hausordnung des Landtags.
Für Sie erreichbar
Öffnungszeiten der Bibliothek
montags bis donnerstags von 9:00 - 16:30 Uhr
sowie freitags von 9:00 - 14:00 Uhr
An Plenartagen bis zum Ende der Sitzungen, längstens bis 20:00 Uhr.
Kontakt zur Bibliothek
telefonisch: 0211 884 2112
per Fax: 0211 884 3032
per Mail: bibliothek@landtag.nrw.de
Einen Einblick in die Räumlichkeiten vor Ort bietet ein virtueller Rundgang. Unter „Räume des Landtags“ erhalten Sie eine 360-Grad-Ansicht des Lesesaals, der Bibliothek und der Infothek.
Der Lesesaal
Im Lesesaal der Bibliothek stehen ausreichend Arbeitsplätze zur Verfügung. Von hier aus hat man einen schönen Blick auf den Rhein.
Zur Katalogabfrage sind zwei PCs frei zugänglich. Eigene PCs können im Lesesaal an das Stromnetz angeschlossen werden. Ihre Internetverbindung ist nach Anmeldung auf drahtlosem Weg möglich.
Mehrere Zeitungen und populäre Zeitschriften liegen im Lesesaal aus. Die laufenden Jahrgänge der übrigen Zeitschriften werden im Hintergrund in der Zeitschriftenauslage präsentiert. Die Tageszeitungen werden jeweils für ein paar Tage aufbewahrt.
Auskunftsplatz „Infothek“
An der "Infothek" im Lesesaal bieten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Bibliothek, Archiv und Dokumentation Hilfe bei der Orientierung und Dokumentsuche an.
Bibliotheksnutzung
Das Angebot und die Nutzung der Bibliothek sind in der Bibliotheksordnung festgeschrieben.
Mitarbeiter und Mitglieder des Landtags können die Bücher der Bibliothek ausleihen. Die Ausleihfrist beträgt 3 Wochen. Einzelne Zeitschriftenhefte und gebundene Zeitschriftenjahrgänge sind nicht ausleihbar.
Die Bibliothek nimmt nicht am Deutschen Leihverkehr teil. Externe Nutzer können die Bestände nur im Lesesaal nutzen.
Kopien
Ein Kopierer steht im Bibliotheksbereich zur Verfügung. Für externe Nutzer erfolgt die Abrechnung der Gebühren für die gefertigten Kopien gemäß der Entgeltordnung des Archivs.