Aufgrund von Wartungsarbeiten kann es in Teilen zu einem eingeschränkten Angebot oder zu veralteten Informationen kommen.

Der Präsident

Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen ist in der 18. Wahlperiode André Kuper. 

Das Parlament wählte den Abgeordneten aus dem ostwestfälischen Rietberg in seiner konstituierenden Sitzung am 1. Juni 2022 in das höchste parlamentarische bzw. protokollarische Amt im Land Nordrhein-Westfalen. In geheimer Wahl stimmten 178 der 195 Abgeordneten für André Kuper. Es ist bereits seine zweite Amtszeit als Präsident des Landtags. 

Formal sind die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Präsidenten in den Artikeln 38 ff. der Landesverfassung sowie den §§ 5 ff. der Geschäftsordnung des Landtags (GO LT NRW) verankert.

Demnach vertritt der Präsident den Landtag und führt dessen Geschäfte. Er wahrt die Würde des Landtags sowie seine Rechte und die seiner Mitglieder, fördert sein Arbeiten, leitet die Verhandlungen gerecht und unparteiisch und wahrt die Ordnung des Hauses. Der Präsident hat beratende Stimme in allen Ausschüssen. Dem Präsidenten stehen das Hausrecht und die Polizeigewalt in allen Gebäuden und Grundstücken zu, die der Erfüllung der Aufgaben des Landtags dienen. In Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten der Landtagsverwaltung vertritt der Präsident das Land. Er verfügt über die Einnahmen und Ausgaben der Landtagsverwaltung nach Maßgabe des Haushalts. 

Die Landtagsverwaltung untersteht der Leitung des Präsidenten. Ihm steht die Einstellung und Entlassung der Angestellten und Arbeiter sowie im Benehmen mit dem Präsidium die Ernennung und Entlassung der Beamten des Landtags zu. Der Präsident ist oberste Dienstbehörde für die Beamten, Angestellten und Arbeiter des Landtags.

Der Direktor beim Landtag ist gemäß § 107 der Geschäftsordnung der ständige Vertreter des Präsidenten in der Verwaltung.

Petitionen an den Landtag überweist der Präsident dem Petitionsausschuss.

Präsidium

Der Präsident wird im Falle der Verhinderung bei repräsentativen Anlässen und der Sitzungsleitung durch die Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten in der festgelegten Reihenfolge vertreten (§ 6 GO LT NRW). Der Präsident und die Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten bilden das Präsidium. 

Der Landtag hat in seiner konstituierenden Sitzung in geheimer Wahl Rainer Schmeltzer zum 1. Vizepräsidenten, Berivan Aymaz zur 2. Vizepräsidentin und Christof Rasche zum 3. Vizepräsidenten gewählt. Die Mitglieder des Präsidiums wechseln sich bei der Leitung der Plenarsitzungen ab.

„Die parlamentarische Demokratie in Nordrhein-Westfalen ist seit 75 Jahren Garant für Frieden und Freiheit sowie Wohlstand. Sie ist aber keine Selbstverständlichkeit – deshalb müssen wir uns für sie einsetzen, uns informieren, mitdiskutieren sowie engagieren.“

Kontakt

Präsidialbüro

Telefon
(0211) 884-2200

E-Mail
praesident@landtag.nrw.de

Die Fraktionen im Landtag NRW