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Rechnungsjahr 2022

Für das erste Rechnungsjahr nach Inkrafttreten des WählGTranspG im Jahr 2022 wurde über das Ministerium des Innern ein Anschreiben des Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen mit einer erläuternden Handreichung und einem Vordrucksatz an die Wählergruppen übersandt.

Der Vordrucksatz ist ausschließlich für das Rechnungjahr 2022 zu verwenden und kann hier bei Bedarf heruntergeladen werden.

Für die folgenden Rechnungsjahre werden gesonderte Hinweise zur Einreichungsform zur Verfügung gestellt.

Kurzübersicht Rechenschaftsbericht 2022

Die vergleichende Kurzübersicht zu den eingereichten Rechenschaftsberichten 2022 (Stand: 17.01.2024) wurde am 25.01.2024 als Drucksache (18/7859) veröffentlicht.
Diese ist über den folgenden Link direkt erreichbar.

Die Fraktionen im Landtag NRW