Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlrechtlicher Vorschriften
Gesetzentwurf LRg Drucksache 17/3776 01.10.2018 55 S.
Fortschreibung des Kommunalwahlrechts unter Berücksichtigung der Veränderungen im Landtags- und Bundestagswahlrecht und der Erfahrungen in der Verwaltungspraxis sowie Anpassung von Vorschriften an die aktuelle Rechtsprechung; Verhüllungsverbot für die Mitglieder von Wahlorganen, einmalige Verlängerung der Frist für die Möglichkeit zur Verringerung der Mandatszahl in Räten und Kreistagen für die anstehende Kommunalwahl, Ermöglichung der Durchführung der allgemeinen Kommunalwahlen auch im vorletzten Monat der laufenden Wahlperiode, Vorverlegung von Stichtagen für die Eintragung in das Wählerverzeichnis von Amts wegen, für die Einreichung von Wahlvorschlägen und für die Entscheidung über deren Zulassung, Streichung der Sperrklausel in Höhe von 2,5 % bei der Sitzzuteilung aus der Reserveliste und Beschränkung auf die Wahl der Bezirksvertretungen und der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr, Verzicht auf eine Annahmeerklärung der gewählten Bewerberinnen und Bewerber, Ergänzung der Regelungen über einen gemeinsamen Wahlvorschlag mehrerer Parteien oder Wählergruppen für die Wahl von Bürgermeistern und Landräten, Aufnahme von Regelungen für die Direktwahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr;
Artikel 1: Änderung des Kommunalwahlgesetzes (Änderung zahlreicher §§ des Gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.06.1998)
Artikel 2: Übergangsregelungen zum Kommunalwahlgesetz und zur Kommunalwahlordnung
Artikel 3: Änderung des Landeswahlgesetzes
Artikel 4: Änderung des Gesetzes über den Regionalverband Ruhr
Systematik: Wahlen * Kommunale Angelegenheiten
Schlagworte: Kommunalwahlgesetz * Wahlrecht * Kommunalwahl * Gesichtsverhüllung (Schleier) * Sperrklausel * Kommunalvertretung * Wahlvorschlag * Landeswahlgesetz * Gesetz über den Regionalverband Ruhr
1. Lesung Plenarprotokoll 17/36 10.10.2018 S.122, 129
Beschluss: Seite 122 - Der Gesetzentwurf - Drucksache 17/3776 - wurde nach der 1. Lesung einstimmig an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen - federführend - sowie an den Hauptausschuss überwiesen.
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 17/426 08.11.2018 21.HPA S.1-3, 17
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 17/433 09.11.2018 38.AHKBW S.1-5, 24
Änderungsantrag CDU, FDP Drucksache 17/4305 21.11.2018 2 S.
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 17/462 23.11.2018 40.AHKBW S.1-6, 7
Änderungsantrag CDU, FDP Drucksache 17/5082 12.02.2019 5 S.
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 17/551 15.02.2019 49.AHKBW/25.HPA S.1-2, 3-8
Öffentliche Anhörung Ausschussprotokoll 17/551 15.02.2019 49.AHKBW/25.HPA S.1-2, 9-54, 55-57
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 17/567 14.03.2019 27.HPA S.1-4, 5, 7
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 17/571 15.03.2019 50.AHKBW S.1-4, 6-39
Änderungsantrag AfD Drucksache 17/5613 02.04.2019 2 S.
Änderungsantrag AfD Drucksache 17/5614 02.04.2019 2 S.
Änderungsantrag CDU, FDP Drucksache 17/5639 02.04.2019 12 S.
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 17/602 04.04.2019 28.HPA S.1-4, 5, 9-18
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 17/606 05.04.2019 54.AHKBW S.1-5, 7-19
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 17/606 05.04.2019 54.AHKBW S.1-5, 20-59
Beschlussempfehlung und Bericht AHKBW Drucksache 17/5666 05.04.2019 27 S.
Änderungsantrag SPD, GRÜNE Drucksache 17/5712 09.04.2019 9 S.
2. Lesung Plenarprotokoll 17/55 10.04.2019 S.49-64
Beschluss: Seite 64 - Die Beschlussempfehlung - Drucksache 17/5666 - wurde mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP sowie der fraktionslosen Abgeordneten Langguth und Neppe gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, GRÜNEN und AfD angenommen und damit der Gesetzentwurf - Drucksache 17/3776 - in der Fassung der Beschlussempfehlung in 2. Lesung angenommen.
Der Änderungsantrag - Drucksache 17/5712 - wurde mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP, AfD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Langguth und Neppe gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und GRÜNEN abgelehnt.
Die von den Fraktionen von SPD und GRÜNEN gemäß § 78 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragte 3. Lesung findet einvernehmlich in der 56. Sitzung des Landtags statt.
Der Antrag der Fraktionen von SPD und GRÜNEN gemäß § 78 Abs. 2 der Geschäftsordnung auf Rücküberweisung an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen zur Vorbereitung der 3. Lesung wurde mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP sowie der fraktionslosen Abgeordneten Langguth und Neppe gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, GRÜNEN und AfD abgelehnt.
Änderungsantrag SPD, GRÜNE Drucksache 17/5725 10.04.2019 9 S.
3. Lesung Plenarprotokoll 17/56 11.04.2019 S.62-72, 133-140
Beschluss: Seite 71-72 - Die Beschlussempfehlung - Drucksache 17/5666 - wurde mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP sowie des fraktionslosen Abgeordneten Langguth gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, GRÜNEN und AfD angenommen und damit der Gesetzentwurf - Drucksache 17/3776 - in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses in 3. Lesung verabschiedet.
Bei der von der Fraktionen von SPD und GRÜNEN beantragten Einzelabstimmung zu Drucksache 17/5725 - wurde
Ziffer 1 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP und AfD sowie des fraktionslosen Abgeordneten Pretzell gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und GRÜNEN abgelehnt,
Ziffer 2 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP und AfD sowie des fraktionslosen Abgeordneten Pretzell gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und GRÜNEN abgelehnt.
Bei der von den Fraktionen von SPD und GRÜNEN beantragten namentlichen Abstimmung wurde Ziffer 3 mit folgendem Ergebnis abgelehnt:
Abgegebene Stimmen: 191; Ja: 93; Nein: 98; Enthaltungen: 0.
Damit wurden alle Teile des Änderungsantrags - Drucksache 17/5725 - abgelehnt.
Der Antrag der Fraktion der SPD, gemäß § 65 Abs. 1 der Geschäftsordnung die Anwesenheit des Ministerpräsidenten zu verlangen, wurde mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, GRÜNEN und AfD abgelehnt.
Der Antrag der Fraktion der SPD, gemäß § 65 Abs. 1 der Geschäftsordnung die Anwesenheit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung zu verlangen, erledigte sich durch Anwesenheit der Ministerin.
Beschlossenes Gesetz Vorabdruck 17/62 11.04.2019 13 S.
Gesetz vom 11.04.2019 - GV.NRW 2019 Nr. 9 S.202-206
Gesetz verkündet
Weitere Dokumente zum Beratungsverlauf:
Stellungnahme 17/1152 Essler, Bernd 06.02.2019
Stellungnahme 17/1153 Bielefeld 05.02.2019
Stellungnahme 17/1164 Mehr Demokratie e.V. 06.02.2019
Stellungnahme 17/1168 Gütersloh 22.01.2019
Stellungnahme 17/1178 Grüne Alternative in den Räten NRW e.V. 02.02.2019
Stellungnahme 17/1183 Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen 07.02.2019
Stellungnahme 17/1186 Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik im Lande Nordrhein-Westfalen 08.02.2019
Stellungnahme 17/1190 Siwik, Thomas 10.02.2019
Stellungnahme 17/1194 Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Bätge, Frank 11.02.2019
Stellungnahme 17/1195 Kommunalwissenschaftliches Institut <Münster, Westfalen>; Wißmann, Hinnerk 10.02.2019
Stellungnahme 17/1201 Neudruck Paderborn <Kreis> 11.02.2019
Stellungnahme 17/1203 Morlok, Martin 12.02.2019
Stellungnahme 17/1209 Neudruck Kommunalpolitische Vereinigung der CDU in Nordrhein-Westfalen 14.02.2019
Stellungnahme 17/1396 Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen 04.04.2019
Vorlage 17/1882 Nordrhein-Westfalen / Ministerium des Innern 26.03.2019
Vorlage 17/799 Nordrhein-Westfalen / Ministerium des Innern 22.05.2018