Zur veröffentlichten Fassung der Sitzungseinladung / Tagesordnung

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
18. Wahlperiode

 

E  18/446

 

04.09.2023

 

 

 

Rechtsausschuss

 

 

22. Sitzung (öffentlich)
des Rechtsausschusses
am Mittwoch, dem 13. September 2023,
14.30 Uhr bis 16.30 Uhr, Raum E1 D05

 

 

Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf

 

 

 

Tagesordnung

 

 

1.

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024)

 

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 18/5000

hier: Einzelplan 04 (Justiz)

hier: Einzelplan 16 (Verfassungsgerichtshof)

Vorlage 18/1413 (Erläuterungsband)

Vorlage 18/1390 (Erläuterungsband)

 

Einbringung durch den Minister der Justiz (Einzelplan 04)

 

Einbringung durch die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs (Einzelplan 16)

 

2.

Gespräch mit der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs für das Land
Nordrhein-Westfalen, Professorin Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb

 

Bericht der Präsidentin der Verfassungsgerichtshofs NRW

 

3.

Sprachmodell der Justiz

 

Bericht der Landesregierung

Vorlage 18/1454

 

4.

Ein Jahr nach der Regierungsübernahme durch CDU/Grün: Welchen Plan verfolgt der Minister bei der Besoldung von Richterinnen und Richtern?

 

Bericht der Landesregierung

Vorlage 18/1455

 

5.

Auswirkungen des Urteils des LG Köln vom 13.06.2023 zur Zahlung von 300.000 Euro Schmerzensgeld für Missbrauchsopfer der Katholischen Kirche

 

Bericht der Landesregierung

Vorlage 18/1463

 

6.

NS-Sondergerichte und ihre Unrechtsurteile. –Wie gehen wir damit um und welches Unterrichtsmaterial steht für Lehrende bzgl. des national-sozialistischen Unrechts und Unrecht der SED-Diktatur zur Verfügung?

 

Bericht der Landesregierung

Vorlage 18/1456

Vorlage 18/1594

 

7.

Bericht der Landesregierung zur Arbeitsbelastung bei den Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen

 

Bericht der Landesregierung

Vorlage 18/1593

 

8.

Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob einzelne Normen des Finanzausgleichsgesetzes und des Maßstäbegesetzes mit dem Grundgesetz, insbesondere Art. 107 Abs. 2 GG i.V.m dem Bundesstaatsprinzips gemäß Art. 20 Abs. 1 GG unvereinbar sind

 

2 BvF 2/23

Vertrauliche Vorlage 18/87

 

9.

Verschiedenes

 

 

gez. Dr. Werner Pfeil
- Vorsitz -

 

Die Fraktionen im Landtag NRW