Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW. S. 1028, ber. 1996 S. 81, S. 141, S. 216 und S. 355, ber. 2007 S. 327), Änderung der Inhaltsübersicht und der §§ 12 Abs. 3, 35a Abs. 2, 37, 38, 50 Abs. 1 und 59 Abs. 1 sowie Einfügung § 18a nach § 18 und § 38a nach § 38; wachsende Bedeutung des Carsharing zur Verbesserung der Mobilitätsangebote, insbesondere zur Förderung einer nachhaltigen und energie- und CO2-armen Mobilität, Aufnahme einer Vorschrift über die Sondernutzung durch stationsbasiertes Carsharing mit Vorgaben für die Bestimmung der geeigneten Flächen und Auswahl der geeigneten Carsharing-Anbieter durch die Gemeinden; Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, Verzicht auf eine förmliche Linienbestimmung und Linienabstimmung beim Bau von Radschnellverbindungen des Landes und beim Bau von Ortsumgehungen im Zuge von Landes- und Kreisstraßen, Neuregelung, dass Klagen gegen die Zulassung von Landesstraßenvorhaben, die im Landesstraßenbedarfsplan aufgeführt sind, keine aufschiebende Wirkung haben
Systematik: Straßenverkehr
Schlagworte: Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen * Carsharing * Straßen- und Wegerecht * Gemeindestraße * Ortsdurchfahrt * Mobilität * Umweltverträglichkeit * Planfeststellung * Genehmigung * Straßenbau * Rechtsbehelf