Aufhebung des Denkmalschutzgesetzes vom 11.03.1980 (GV. NRW. S. 226, ber. S. 716) und Neuregelung; Neuaufbau des Gesetzes, praxisorientierte Weiterentwicklung des nordrhein-westfälischen Denkmalrechts, Anpassung an die Rechtsprechung, Stärkung der Nutzbarkeit von Denkmälern, Berücksichtigung von Belangen des Wohnungsbaus, des Klimas, des Einsatzes erneuerbarer Energien sowie der Barrierefreiheit; Aufnahme von Gartendenkmälern als eigenständige Denkmalkategorie, Schutz von Bodendenkmälern durch ein "deklaratorisches Verfahren", Beibehaltung des "konstitutiven Verfahrens" für Bau-, Garten- und bewegliche Denkmäler; Denkmalschutz als hoheitliche Aufgabe, Behördenaufbau, Verfahrensregelungen, Denkmalliste, Neuregelung der Beteiligung der Landschaftsverbände, Bildung eines Landesdenkmalrates; Eintragung von Denkmälern in Bebauungsplänen und Grundbüchern, Vorkaufsrecht für Gemeinden beim Kauf von Grundstücken mit Denkmälern; Landesdenkmalpreis, Regelung der Anforderungen einer UNESCO-Welterbestätte
Systematik: Denkmalschutz, Denkmalpflege
Schlagworte: Denkmalschutzgesetz * Denkmalschutzrecht * Denkmalpflege * Baudenkmal * Bodendenkmal * Behördenaufbau * Verwaltungsverfahren * Welterbe