Änderung div. §§ des Abgeordnetengesetzes vom 5. April 2005, Regelung zum Zusammentreffen von Leistungen anderer Parlamente, insbes. des Europäischen Parlaments, mit solchen nach dem Abgeordnetengesetz NRW, Ruhen des Übergangsgelds bei dem Erwerb eines Mandats in anderen Parlamenten, Anpassung der Amtsdauer der Vertreterversammlung des Versorgungswerks an die Dauer der Wahlperiode sowie Zusammensetzung des Vorstands, Möglichkeit der Anerkennung der Mandatszeit als Dienstzeit im Besoldungs- und Versorgungsrecht der Beamten, Richter und Soldaten, Anhebung der Altersgrenzen für den Bezug der Altersrente, Streichung der Regelung zu Anwartschaften für eine Hinterbliebenenrente, die auf freiwilligen Beitragszahlungen beruhen, Beihilfeanspruch in Nordrhein-Westfalen bei Verzicht auf den Anspruch gegenüber anderen Parlamenten, Regelung zum Beginn der Zahlungen an neue Abgeordnete, Kürzung der Abgeordnetenbezüge soweit keine Pflicht zur Beitragszahlung zum Versorgungswerk besteht, Beginn und Ende des Anspruchs auf Beihilfe bzw. auf Zuschuss zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen mit dem Anspruch auf Abgeordnetenbezüge, Erwerb von Hinterbliebenenversorgung auch aus eingetragenen Lebenspartnerschaften, Aufnahme einer Regelung für den Versorgungsausgleich, Übergangsregelung für die Wahl und Amtsdauer der zweiten Vertreterversammlung des Versorgungswerks sowie Bestimmung für den Fall der Auflösung des Landtags;
Änderung div. §§ des Fraktionsgesetzes vom 18. Dezember 2001, Grundlagen für die Zuweisung der Geldleistungen an die Fraktionen, keine Kennzeichnungspflicht für aus Geldleistungen beschaffte Gegenstände unter 410 EUR, Ermessensentscheidung des Präsidenten bzw. der Präsidentin, bei Verzug der Vorlage der geprüften Rechnung durch die Fraktion die Geldleistungen zurückzuhalten
Systematik: Abgeordnete * Parlament
Schlagworte: Abgeordnetenrecht * Mandat * Europäisches Parlament * Deutscher Bundestag * Landesparlament * Renteneintrittsalter * Hinterbliebenenversorgung * Pflegeversicherung * Versicherungsbeitrag * Krankenversicherungsbeitrag * Versorgungsausgleich * Eingetragene Lebenspartnerschaft * Parlamentsauflösung * Landtagsfraktion * Geldleistung * Rechnungslegung * Landtagsabgeordneter * Abgeordnetengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen * Fraktionsgesetz * Abgeordnetenversorgung * Versorgungswerk der Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen