Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (1 BvR 1054/01), dass die Ausgestaltung eines Sportwettmonopols mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG nur vereinbar ist, wenn es konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet ist; einstimmige Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz am 22. Juni 2006, das staatliche Wettmonopol für vier Jahre, beginnend ab dem Jahr 2008, fortzuschreiben und im Wege eines Staatsvertrages bundesweit einheitlich zu regeln und zudem Spielbanken und Lotterien in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes einzubeziehen;
Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes durch den vorliegenden Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages sowie Schaffung eines den Anforderungen des Europa- und Verfassungsrechts entsprechenden Glücksspielrechts in Deutschland, das Regelungen vorsieht zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht, zur Kanalisierung und Begrenzung des Glücksspielangebots, zum Jugend- und Spielerschutz sowie zur Sicherstellung eines fairen Spiels und zum Schutz vor Kriminalität;
Artikel 1: Bekanntmachung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland,
Artikel 2: Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag Ausführungsgesetz NRW - Glücksspielstaatsvertrag AG NRW), Zusammenfassung der bisher im Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Lotteriewesen in Deutschland (Lotterieausführungsgesetz - LoAG) vom 16. November 2004, im Sportwettengesetz vom 3. Mai 1955 und im Gesetz über die Veranstaltung und Durchführung von Lotterien und Ausspielungen durch das Land Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 2005 enthaltenen Vorschriften in einem Gesetz; Kernpunkte des Ausführungsgesetzes sind: Umsetzung der Ziele des § 1 Glücksspielstaatsvertrag, Glücksspiel als öffentliche Aufgabe (§ 1), Regelung des Erlaubnisverfahrens für Veranstalter, Vermittler und Klassenlotterien (§ 4), Begrenzung der Anzahl der Annahmestellen (§ 5 i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 2), gewerbliche Spielvermittlung (§ 7), Suchtprävention und -hilfe sowie Suchtforschung (§§ 8, 9), Einrichtung einer landesweiten Sperrdatei (§ 12), Zuständigkeiten (§§ 17, 18), Regelungen zu Ordnungswidrigkeiten (§ 21);
Artikel 3: Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NRW - SpielbG NRW), Neufassung des Spielbankgesetzes vom 19. März 1974, die die Regelungen zu den Spielbanken umsetzt;
Artikel 4: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Zuständigkeit für die Überwachung von Telemedien nach dem Telemediengesetz und nach § 59 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag (Telemedienzuständigkeitsgesetz - TMZ-Gesetz), Fortschreibung der zentralen Zuständigkeit der Bezirksregierung Düsseldorf für die Überwachung und Untersagung von unerlaubten Glücksspielen, insbesondere von Lotterien, Ausspielungen und Sportwetten im Internet und der Werbung hierfür im Internet;
Anlage: Staatsvertrag zum Glücksspielwesen
Systematik: Glücksspiel
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