Anlage: Haushaltsübersicht, Finanzierungsübersicht, Kreditfinanzierungsplan; Darstellung der Änderungen in den Einzelplänen
Notwendigkeit des Nachtragshaushalts aufgrund von Steuermehreinnahmen, Minderausgaben im Länderfinanzausgleich sowie zwangsläufigen rechtlich verpflichtenden Mehrausgaben, im einzelnen: Auslagen in Rechtssachen im Epl 04, Aufwandsentschädigungen und Vergütungen an Vormünder, Pfleger und Betreuer im Epl 04, Reisekostenvergütungen für Dienstreisen im Schulbereich, Erstattung von Schülerfahrkosten, Hochschul-BAföG im Epl 06, Aufwendungen nach dem Opferentschädigungsgesetz, Erhöhung der Krankenhausinvestitionen, Mehrausgaben an Gemeinden zu den Betriebskosten für Tageseinrichtungen für Kinder; Verwendung der Steuermehreinnahmen und der Minderausgaben im Finanzausgleich zur Absenkung der Kreditaufnahme, Deckung der Mehrausgaben durch Kürzungen bei folgenden Ansätzen: Zuweisungen des Bundes für Hochschul-BAföG, Einnahmen von Gemeinden durch Erhöhung der Krankenhausinvestitionen, Erstattung von Sanierungsgeldern seitens der VBL, Mietzahlungen an den BLB im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, Erstattung der Fahrgeldausfälle durch unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im ÖPNV, Schüler-BAföG, Zuführung zur Versorgungsrückläge des Landes NRW, Verstärkungsmittel für Versorgungsausgaben sowie Verstärkungsansatz für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
Systematik: Öffentlicher Haushalt
Schlagworte: Nachtragshaushaltsgesetz * Steuereinnahmen * Steuermehreinnahmen * Länderfinanzausgleich * Haushaltsausgaben * Kreditaufnahme * Haushaltsminderausgaben * Prozesskostenhilfe * Gericht * Reisekostenvergütung * Schülerfahrkosten * BAföG * Ausbildungsförderung * Opferentschädigungsgesetz * Krankenhaus * Investitionsförderung * Betriebskosten von Kindertageseinrichtungen * Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder * Mietkosten * Ordentliche Gerichtsbarkeit * Fahrkostenerstattung * Schwerbehinderter * Versorgungsbezüge * Arbeitsbeschaffungsmaßnahme * Landeshaushaltsgesetz 2006