Anlage: 1 - 7
Beteiligung der Kommunen mit insgesamt 23 % am Landesanteil der Gemeinschaftssteuern (Steuerverbund), darin enthalten ist ein Verbundsatzanteil von 1,17 Prozentpunkten zur pauschalen Abgeltung von Ausgleichsansprüchen aus der Beteiligung der Gemeinden und Gemeindeverbände an den finanziellen Belastungen des Landes aus der Deutschen Einheit im Haushaltsjahr 2010, Festsetzung des Verbundbetrages auf rund 7,72 Mrd. EUR, Aufteilung auf Schlüsselzuweisungen, Bedarfszuweisungen, Investitionspauschalen und zweckorientierte Sonderpauschalen (Schulpauschale/Bildungspauschale und Sportpauschale); Gliederung des Gesetzes: Erster Teil - Grundlagen, Zweiter Teil - Steuerverbund, Dritter Teil - Zuweisungen außerhalb des Steuerverbundes, Vierter Teil - Umlagegrundlagen, Umlagen, Fünfter Teil - Gemeinsame Vorschriften und Verfahren, Sechster Teil - Inkrafttreten; Anlagen: 1) Ableitung der Finanzausgleichsmasse 2010, 2) Hauptansatzstaffel, 3) Schüleransatzstaffel, 4) Pauschale Zuweisungen an Gemeinden, die durch ihre Funktion als anerkannter Kurort besondere Belastungen tragen (Kurortehilfe), 5) Pauschale Zuweisungen an Gemeinden zum Ausgleich besonderer Härten bei der Erhebung von Abwassergebühren (Abwassergebührenhilfe), 6) Pauschale Zuweisungen an Gemeinden zur Milderung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Stationierung von Gaststreitkräften, 7) Anteile und Auszahlungstermine der Zuweisungen nach § 28 Abs. 3
Systematik: Kommunale Angelegenheiten * Finanzausgleich
Schlagworte: Gemeindefinanzierungsgesetz 2010 * Kommunaler Haushalt * Kommunaler Finanzausgleich * Gemeindeanteil am Steueraufkommen * Haushaltslage * Steuerverbund * Deutsche Einheit * Finanzzuweisung * Zweckgebundene Zuweisung an Kommunen * Schlüsselzuweisung an Kommunen * Bedarfszuweisung * Investitionspauschale