Anlage: Kurzübersicht für die wesentlichen Veränderungen im 2. Nachtrag 2008 (Anl. 1); Änderung des Haushaltsgesetzes mit beigefügtem Gesamtplan (Anl. 2), Änderungen in den Haushaltsplänen der Epl. 02, 03, 04, 05, 06, 08, 10, 11, 14, 15 und 20
Notwendigkeit des Nachtragshaushalts aufgrund von Steuermehreinnahmen, Verwendung dieser Mehreinnahmen für Zuweisungen an das mit dem Risikofondsgesetz zu schaffende Sondervermögen "Risikoabschirmung WestLB AG" sowie für eine Zustiftung zur Stiftung Zollverein; übrige zwangsläufige Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen in folgenden Bereichen: Einrichtungen der Weiterbildung, Entschädigungsleistungen an das "Sondervermögen Tierseuchenkasse", Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altablagerungen PFT (Gemeinde Rüthen), Wohngeldzahlungen des Bundes, Mindereinnahmen aus dem Jahresüberschuss der WfA, Kindpauschalen nach § 21 Abs. 1 KiBiz, Ausschüttungen der Finanzierungsgesellschaft des Landes, Gutachten und Beratungen im Zusammenhang mit Landesbeteiligungen, weitere Ansatzveränderungen; Deckung der Mehrausgaben/Mindereinnahmen durch Kürzungen bei folgenden Ansätzen: Erstattung an den Bund für den Digitalfunk (BOS), Kommunikation (Zustellgebühren), Auslagen in Rechtssachen, Anteil der Justiz an den Baukosten der forensischen Klinik Essen, Flughafen Münster-Osnabrück, Freifahrten für Behinderte, Wohngeldzahlungen, Kinderbetreuung, Mietverstärkungsmittel in Epl. 20, Länderfinanzausgleich, Miet- und Baumaßnahmen in Epl. 20, Personalausgabenbudgetierung, Tier 1-Anleihen, weitere Veränderungen
Systematik: Öffentlicher Haushalt
Schlagworte: Nachtragshaushaltsgesetz * Sondervermögen * Essen * Stiftung * Weltkulturerbe * Steuereinnahmen * Steuermehreinnahmen * Landesbank * Landeshaushaltsgesetz 2008 * WestLB AG