Artikel 1: Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) -
hierdurch wird insbesondere Folgendes geregelt: Beseitigung bzw. Verhinderung der Benachteiligung behinderter Menschen sowie die Gewährleistung einer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft; Verpflichtung der Träger öffentlicher Belange, das Ziel des Gesetzentwurfs aktiv zu fördern, Berücksichtigung der besonderen Belange von Frauen mit einer Behinderung; Zielvereinbarungen zwischen Landesverbänden behinderter Menschen und kommunalen Körperschaften zur Erreichung der Barrierefreiheit; Klagerecht für Interessenverbände behinderter Menschen; Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr; Recht zur Verwendung der Gebärdensprache oder lautsprachbegleitender Gebärden in Verwaltungsverfahren; Berücksichtigung der besonderen Belange Behinderter bei der Gestaltung von Bescheiden, amtlichen Informationen und Vordrucken; barrierefreie Gestaltung von Internetseiten und Programmoberflächen der Träger öffentlicher Belange; gesetzliche Verankerung der Interessenvertretung behinderter Menschen durch den Landesbehindertenrat oder einen Landesbeauftragten bzw. eine Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen; eine Berichtspflicht der Landesregierung über Erfahrungen mit diesem Gesetz -
Artikel 2 bis Artikel 7: Änderung folgender Gesetze:
- Gesetz über die Wahl zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16. August 1993,
- Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen vom 30. Juni 1998,
- Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen idF vom 23. September 1995,
- Landesfischereigesetz idF vom 22. Juni 1994 (Erteilung eines Sonderfischereischeins),
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen idF vom 1. März 2000,
- Gesetz zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge und des Schwerbehindertengesetzes idF vom 1. November 1987;
Artikel 8: Änderung folgender Verordnungen:
- Landeswahlordnung vom 14. Juli 1994, Kommunalwahlordnung vom 31. August 1993 (u. a. Herstellung von Stimmzettelschablonen, Barrierefreiheit der Wahlräume),
- Verordnung über den Bau und Betrieb von Hochhäusern vom 11. Juni 1986,
- Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen vom 2. November 1990,
- Verordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten vom 8. September 2000,
- Verordnung über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht vom 30. November 1993,
- Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Schwerbehindertengesetz vom 31. Januar 1989
Systematik: Behinderte
Schlagworte: Behindertengleichstellungsgesetz * Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen * Behinderter