I. Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen (Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - VSG NW) vom 20. Dezember 1994 zu Zwecken der Terrorismusbekämpfung: zunächst auf fünf Jahre befristete Einräumung neuer Auskunftsrechte des Verfassungsschutzes gegenüber Geldinstituten, Luftverkehrsunternehmen, Post-, Telekommunikations- und Teledienstleistern bezüglich Konten, Reisen, Postverkehr etc., dauerhafte Übertragung nur nach abschließender Evaluation zur Feststellung der Wirksamkeit der Rechte in der Praxis, Erhöhung der Speicherfrist personenbezogener Daten, die im Zusammenhang mit Ausländerextremismus oder aufgrund von Bestrebungen erhoben worden sind, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind, von 10 auf 15 Jahre; Stärkung der Kontrolle des Verfassungsschutzes durch Erweiterung der Rechte des Kontrollgremiums: Recht der Befragung von Mitarbeitern des Verfassungsschutzes, Einsichtsrecht in Unterlagen, Zutrittsrecht zu Diensträumen zu Kontrollzwecken, Beauftragung eines Sachverständigen mit der Durchführung von Untersuchungen in Einzelfällen, Möglichkeit des Herantretens von Angehörigen des Verfassungsschutzes an das Kontrollgremium; II. Neufassung des Gesetzes über die Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz (AG G 10 NRW) vom 11. März 1969: Stärkung der Position der G 10-Kommission, Klarstellung, dass nicht nur die ministerielle Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen, sondern der gesamte Prozess der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten der Kontrolle der G 10-Kommission unterliegen, Erhöhung des datenschutzrechtlichen Standards, Zuständigkeit für die Entscheidung, ob eine Benachrichtigung des von einer G 10-Maßnahme betroffenen Bürgers im Einzelfall dauerhaft unterbleiben kann, Erhalt zusätzlicher Rechte (Gewährung von Auskunft auf Fragen, Einsicht in Unterlagen sowie Zutritt zu allen Diensträumen des Verfassungsschutzes), Verbesserung der Personal- und Sachausstattung, Kontrolle der neuen Auskunftsrechte des Verfassungsschutzes
Systematik: Verfassungsschutz, Spionage
Schlagworte: Verfassungsschutz * Terrorismusbekämpfung * G 10-Kommission * Kontrollgremium gem. § 23 Verfassungsschutzgesetz NRW * Parlamentarische Kontrolle * Artikel 10-Gesetz * Briefgeheimnis * Postgeheimnis * Fernmeldegeheimnis * Bankgeheimnis * Luftverkehr * Datenschutz * Grundrecht * Personenbezogene Daten