Artikel 2: Gemeindeprüfungsanstaltsgesetz - GPAG; Errichtung einer landesweit zuständigen selbständigen Anstalt des öffentlichen Rechts, Übertragung der Aufgabe der überörtlichen Prüfung der Gemeinden und Gemeindeverbände von den bisherigen Gemeindeprüfungsämtern bei den Kreisen und Bezirksregierungen, Ausweitung der Aufgaben durch Beratung der Gemeinden in Fragen der Organisation und Wirtschaftlichkeit sowie durch gutachterliche Tätigkeit für das Innenministerium im Hinblick auf eine durch Einführung neuer Steuerungsmodelle, Einbeziehung betriebswirtschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in die Wirtschaftsführung der Kommunen und Abbau staatlicher Standards und Vorgaben geprägte kommunale Landschaft; Artikel 3: Gesetz zur Regelung der Übergangszeit bei der Errichtung der Gemeindeprüfungsanstalt; Artikel 9: Gesetz zur Festsetzung besonderer Stellenobergrenzen bei der Gemeindeprüfungsanstalt; Änderung der Gemeindeordnung, weiterer kommunalrechtlicher und anderer Vorschriften
Systematik: Kommunale Angelegenheiten * Haushaltskontrolle
Schlagworte: Gemeindeprüfungsanstalt * Rechnungsprüfung * Wirtschaftsprüfung * Kommunale Selbstverwaltung * Gemeindeordnung * Kommunale Gemeinschaftsarbeit * Kreisordnung * Kommunalverband Ruhrgebiet * Landesbesoldungsgesetz * Tierkörperbeseitigungsgesetz * Krankenhaus * Eigenbetrieb * Landschaftsverband Rheinland * Landschaftsverband Westfalen-Lippe