Beschluss: Seite I-II - Ablehnung Änderungsantrag FDP (Anlage 2) mit den Stimmen von SPD und GRÜNE bei Stimmenthaltung der CDU; einstimmige Änderung (Einfügung eines Satzes in § 13 Abs. 2 Landeswahlgesetz nach Satz 2) des Änderungsantrags von SPD, CDU und GRÜNE (Anlage 1), Annahme des so geänderten Änderungsantrags von SPD, CDU und GRÜNE mit den Stimmen von SPD, CDU und GRÜNE gegen die Stimmen der FDP; Annahme Drs 13/615 unter Berücksichtigung des zuvor geänderten Änderungsantrags von SPD, CDU und GRÜNE (Anlage 1) mit den Stimmen von SPD, CDU und GRÜNE gegen die Stimmen der FDP
Anlage: 1. Änderungsantrag SPD, GRÜNE, CDU zu GesEntw CDU Drs 13/615, 2. Änderungsantrag FDP zu GesEntw CDU Drs 13/615
Diskussion über die Anzahl von Wahlkreisen; nach intensiver Diskussion Einigung betreffend den Fall einer Notwendigkeit von Neuabgrenzungen von Wahlkreisen, Einfügung folgenden Satzes in § 13 Abs. 2 Landeswahlgesetz nach Satz 2:
"Beträgt die Abweichung der Einwohnerzahl der Wahlkreise von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlkreise mehr als 20 vom Hundert, ist eine Abgrenzung vorzunehmen.";
Verzicht der CDU-Fraktion auf Durchsetzung des Zweitstimmenwahlrechts
Systematik: Wahlen * Parlament
Schlagworte: Landeswahlgesetz * Landtagswahl * Wahlrecht * Parlamentsreform * Wahlkreis * Wahlsystem * Mandat
Redner: Moritz SPD S.1
Möllemann FDP S.1
Danner SPD S.2
Jostmeier CDU S.2
Düker GRÜNE S.3
Gödecke SPD S.3
Thomann-Stahl FDP S.3
Staatssekretär (IM) S.4
Ministerium (IM) S.6
Hardt CDU S.7
Gawlik SPD S.8