Notwendigkeit der Anpassung zahlreicher Rechtsvorschriften des Landes aufgrund der durch das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes erfolgten weitgehenden Angleichung der Rechtsstellung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft an diejenige einer Ehe (nach dem Gesetz sind eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner einander zu Fürsorge, Unterstützung und gemeinsamer Lebensgestaltung verpflichtet. Sie sind zudem einander zum Unterhalt verpflichtet und gelten jeweils als Familienangehörige des anderen Partners) -
Von der Anpassung sind folgende Landesgesetze betroffen:
Gemeindeordnung, Landesbeamtengesetz, Abgeordnetengesetz, Verwaltungsverfahrensgesetz, Verfassungsgerichtshofgesetz, Verfassungsschutzgesetz, Schiedsamtsgesetz, Gütestellen- und Schlichtungsgesetz, Landesjagdgesetz, Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetz idF vom 12. Dezember 1990, Kirchensteuergesetz, Unterhaltsbeihilfengesetz, Gesetz über die Gutachterstellen bei den Ärztekammern, Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz, Heilberufsgesetz, Baukammergesetz, Landwirtschaftskammergesetz, Sparkassengesetz, Landespflegegesetz, Gemeinschaftswaldgesetz -
außerdem folgende Rechtsverordnungen:
BeihilfeVO, TrennungsentschädigungsVO, VO über die Datenübermittlung für die Beihilfegewährung, GraduiertenförderungsVO, VO über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, LaufbahnVO, LaufbahnVO der Polizei, AusgleichsabgabenverwendungsVO, VO über die Wahlen zu den Mitwirkungsorganen, die Zusammensetzung der einzelnen Gruppen der Schulkonferenz sowie über den Ausschluss von Mitwirkungsberechtigten in Einzelfällen, VergabeVO, SanktionsausschussVO, VO über die Errichtung, Zusammensetzung und das Verfahren des Ehrenausschusses an der Rheinischen Warenbörse zu Köln und Krefeld sowie vierundzwanzig Ausbildungs- bzw. Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen
Systematik: Gesellschaft * Familie
Schlagworte: Lebenspartnerschaftsgesetz * Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft