Vorbemerkungen; Aufgaben des Jugendamtes im Kinderschutzverfahren (§ 4); fachliche Standards in Verfahren zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 5); Qualitätssicherung, -beratung und -entwicklung, Einrichtung einer Stelle für Qualitätssicherung, interdisziplinäres Landes-Kompetenzzentrum zum Kinderschutz, interne Fachaufsicht im Jugendamt, Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für die Aufgaben verschiedener Abteilungen des Jugendamtes im Kinderschutz, kommunales Gesamtkonzept zum Kinderschutz (§§ 6, 7, 8); Netzwerke Kinderschutz (§ 9); präventiver und niedrigschwelliger Kinderschutz, z.B. Beratungsstellen bzw. Anlaufstellen für Kinder oder für Personen, die in Kontakt mit Kindern stehen, Aufklärung über die Formen der physischen, psychischen und sexualisierten Gewalt an Kindern
Systematik: Kinder, Jugendliche
Schlagworte: Kinderschutz * Kind * Jugendlicher * Kinderrechte * Kinder- und Jugendbeteiligung * Kindeswohl * Kindeswohlgefährdung * Jugendamt * Kinder- und Jugendhilfe * Berufliche Weiterbildung * Landeskinderschutzgesetz NRW * Sozialdienst * Qualität * Qualitätssicherung * Qualitätsstandard * Personalausstattung * Beratungsstelle * Fachaufsicht