Zuleitung nach Maßgabe der Parlamentsinformationsvereinbarung
Verbesserung des Radverkehrs und anderer Formen der Nahmobilität im Land Nordrhein-Westfalen, Aufgreifen der Forderungen der Volksinitiative "Aufbruch Fahrrad", Auftrag des Landtags, Drs 17/7950
Artikel 1 - Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (FaNaG)
Abschnitt 1: Allgemeines, u.a. begleitender Aktionsplan zur Unterstützung der Gemeinden und Gemeindeverbände, Aufnahme des Förderprogramms Nahmobilität, Radverkehrsanteil von 25 Prozent im Modalsplit
Abschnitt 2: Verkehrssicherheit, u.a. Verankerung der "Vision Zero", Ausrüstung mit Abbiegeassistenzsystemen
Abschnitt 3: Fußverkehr
Abschnitt 4: Radverkehr, u.a. Erstellung eines flächendeckenden Radvorrangnetzes, Aufstellung des Bedarfsplans für Radschnellverbindungen
Abschnitt 5: andere Formen der Nahmobilität, u.a. Elektrokleinstfahrzeuge als Teil des multimodalen Mobilitätsangebots
Abschnitt 6: Mobilitätsmanagement, u.a. Mobilitätsdaten, Förderprogramm
Abschnitt 7: Schlussbestimmungen, Evaluation des Gesetzes
Artikel 2 - Änderung des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen
Neufassung § 38a, Aufhebung § 49, Änderungen in §3 und § 9
Systematik: Verkehr * Verkehrswegebau
Schlagworte: Radverkehr * Fußverkehr * Verkehrssicherheit * Elektrofahrzeug * Mobilität * Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen * Verkehrserziehung * Radschnellweg * Fahrradtourismus