Dauerhafte Fortführung von Versuchsschulen, Erhalt organisatorischer Flexibilität für neuzugewanderte Schülerschaft, Verordnungsermächtigung für Schulabschlüsse im Rahmen der Weiterbildung, Mitgliedschaft von pädagogischem und sozialpädagogischem Personal in der Lehrerkonferenz, Bildung von Mehrklassen, Fortführung zweizügiger Sekundarschulen, Änderungen der Zuständigkeit der unteren Schulaufsichtsbehörde, Schutz der Daten des Personals im Schulbereich; Vorschläge zu bisher nicht berücksichtigten Änderungsbedarfen: Eingangsklassenbildung bei jahrgangsübergreifendem Unterricht, Verordnungsermächtigung für Extremwetterereignisse, Begrenzung auf Klassenfrequenzmindestwert bei Schulen des Gemeinsamen Unterrichts, Verhältnis von Sekundarschule und Gesamtschule bei Begrenzungsbeschlüssen, digitale Ausstattungsstandards, vertikale Gliederung der Gesamtschule bei einem Teilstandort
Systematik: Schulen
Schlagworte: Schulrecht * Schulgesetz NRW * Schulversuch * Sprachförderung * Ausländischer Schüler * Prüfung * Prüfungsordnung * Ausbildungsordnung * Schulabschluss * Lehrerkonferenz * Sekundarschule * Gesamtschule * Schulaufsicht * Datenschutz * Personenbezogene Daten * Grundschule * Klassenstärke * Extremwetter * Inklusion * Inklusiver Unterricht * Digitalisierung * Schulausstattung