Zuleitung nach Maßgabe der Parlamentsinformationsvereinbarung; Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände (Anlage: Schreiben vom 17.07.2013)
1. Eckpunkte zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stärkungspaktgesetzes / Eckpunkte für eine Solidaritätsumlage als Teil der von den Kommunen zu erbringenden Komplementärmittel nach § 2 Abs. 3 Stärkungspaktgesetz, Höhe des zu erbringenden Betrages für die Umlage: 181,6 Mio. Euro;
2. Eckpunkte zum Entwurf des GFG 2014, Verschiebung der Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs auf Basis des Gutachtens vom 18.03.2013, Aktualisierung der Grunddaten, Verbundsatz verbleibt bei 23 %, Berücksichtigung der fortgeschriebenen Einwohnerzahlen zum Stichtag 31.12.2012, Ableitung sowie Aufteilung der Finanzausgleichsmasse 2014, Höhe der verteilbaren Finanzausgleichsmasse: rd. 9,378 Mrd. Euro;
3. Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Abrechnung der Finanzierungsbeteiligung der Gemeinden und Gemeindeverbände an den finanziellen Belastungen des Landes Nordrhein-Westfalen in Folge der Deutschen Einheit, Änderung infolge eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs für das Land NRW vom 08.05.2012 (Az.: VerfGH 2/11) über die Unvereinbarkeit einzelner Regelungen des Einheitslastenabrechnungsgesetzes mit der Landesverfassung
Systematik: Kommunale Angelegenheiten * Finanzausgleich
Schlagworte: Gemeindefinanzen * Stärkungspaktgesetz * Haushaltskonsolidierung * Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 * Kommunaler Finanzausgleich * Einheitslastenabrechnungsgesetz NRW * Fonds Deutsche Einheit * Finanzausgleich