Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen der Landesregierung und der Grünen (Drs 14/4412, Drs 14/4236); Bewertung der Gesetzentwürfe anhand der folgenden im März 2007 von der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ) formulierten "Mindeststandards für den Jugendstrafvollzug": 1. Eigenständige Jugendstrafvollzugsgesetze, 2. Vollzugsziel ist die Resozialisierung (Wiedereingliederung, Integration), 3. Umfassende Beteiligung der Gefangenen, 4. Elternrechte wahren, 5. Keine unbestimmte Pflicht zur Selbst-Resozialisierung, 6. Verbindliche Mitwirkung der Jugendhilfe, 7. Umfassende Vernetzung des Vollzuges, 8. Chancen für alle Gefangenen, 9. Offenen Vollzug nutzen und ausbauen, 10. Vollzugslockerungen und Vollzug in freien Formen, 11. Rechtzeitig mit der Entlassungsvorbereitung beginnen, 12. Unterbringung in Einzelhafträumen, Wohngruppenvollzug, 13. Eigenständige Jugendstrafanstalten, 14. Besondere Situation von jungen Frauen und Mädchen, 15. Außenkontakte fördern, 16. Recht auf Bildung, 17. Sozialversicherungen, 18. Konfliktregelung vor Disziplinierung, 19. Keine Schusswaffen im Jugendstrafvollzug, 20. Effektiven Rechtsschutz schaffen, 21. Strafvollzugsbeauftragte, 22. Wirksame Vollzugsgestaltung, Evaluation, 23. Qualifiziertes und ausreichendes Personal
Systematik: Justizvollzug * Kinder/Jugendliche
Schlagworte: Jugendstrafvollzugsgesetz * Öffentliche Anhörung