Gesetz über die Beauftragte oder den Beauftragten für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Gesetzentwurf LRg Drucksache 17/16383 26.01.2022 16 S.
Gesetzliche Festschreibung des Amtes einer Beauftragten bzw. eines Beauftragten für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen: Verstetigung der Rolle des oder der Beauftragten für den Opferschutz und damit Stärkung des bisher auf Grundlage der Allgemeinen Verfügung des Ministeriums der Justiz vom 15.11.2017 – (4100 - III. 241 Sdb. Opferschutzbeauftragter) – JMBl. NRW 2017, S. 306 ff. geregelten Amtes der oder des Opferschutzbeauftragten; Zuweisung der Aufgabenwahrnehmung der bzw. des in Amtsausübung unabhängigen Opferschutzbeauftragten ohne Beschneidung der Handlungskompetenzen der primär zuständigen Behörden; Befugnisse zur Datenverarbeitung und Pflicht zur Verschwiegenheit; Schaffung klarer gesetzlicher Grundlage für Art und Umfang der Verarbeitung opferbezogener Daten durch die oder den Beauftragte(n) für den Opferschutz; Bestellung einer oder eines Beauftragten für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen für die Dauer von fünf Jahren mit der Amts- und Funktionsbezeichnung "Die Beauftragte für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen" oder "Der Beauftragte für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen", organisatorisch bei dem für Justiz zuständigen Ministerium; dreijährliche Tätigkeitsberichtspflicht der oder des Beauftragten für den Opferschutz ab 31.03.2023
Systematik: Landesregierung * Innere Sicherheit * Soziale Einrichtungen
Schlagworte: Opferschutzbeauftragter * Opferschutz * Opferhilfe * Opferentschädigung * Landesbeauftragte * Justizministerium * Beratungsstelle * Soziale Einrichtung * Sozialarbeit * Verbrechensopfer * Datenverarbeitung * Personenbezogene Daten * Datenschutz * Datenschutz-Grundverordnung
1. Lesung Plenarprotokoll 17/161 16.02.2022 S.125, 145-146
Beschluss: Seite 125 - Der Gesetzentwurf - Drucksache 17/16383 - wurde nach der 1. Lesung einstimmig an den Rechtsausschuss überwiesen.
Änderungsantrag CDU, FDP Drucksache 17/16918 29.03.2022 3 S.
Beschlussempfehlung und Bericht RA Drucksache 17/16931 30.03.2022 9 S.
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 17/1775 30.03.2022 92.RA S.1-7, 14-15
2. Lesung Plenarprotokoll 17/168 05.04.2022 S.20-25
Beschluss: Seite 25 - Die Beschlussempfehlung - Drucksache 17/16931 - wurde einstimmig angenommen und damit der Gesetzentwurf - Drucksache 17/16383 - in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses in 2. Lesung verabschiedet.
Beschlossenes Gesetz Vorabdruck 17/218 05.04.2022 5 S.
Gesetz vom 13.04.2022 - GV.NRW 2022 Nr. 22 S.521-522
Gesetz verkündet