Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten verlor Küll nicht nur sein Stadtverordnetenmandat, sondern auch seine Stelle beim nun verbotenen Einheitsverband. Er floh vor dem NS-Regime in den Untergrund und beteiligte sich am kommunistischen Widerstand, indem er illegale Schriften der RGO verteilte. Außerdem plante er, mit einem falschen Pass in die Niederlande zu reisen. Doch das kommunistische Untergrundnetzwerk wurde von der Gestapo enttarnt und Küll am 21. November in seiner Wohnung verhaftet und in „Schutzhaft“ genommen. Bei der Einlieferung ins Gefängnis und den darauffolgenden Vernehmungen wurde Küll misshandelt. Im Juni 1934 wurde er dann vor dem Oberlandesgericht Hamm wegen „Vorbereitung zum Hochverrat“ zu einer Zuchthausstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die sechs vorangegangen Monate Haft wurden ihm angerechnet. Er verbüßte die Strafe im Zuchthaus Remscheid-Lüttringhausen und wurde am 6. September 1935 entlassen. Im April 1937 wurde er allerdings erneut verhaftet und in das KZ Sachsenhausen gebracht, wo er bis Anfang August blieb. Anschließend war er in Düsseldorf in Haft und wurde schließlich Ende Oktober entlassen. Aus Furcht vor einer erneuten Verhaftung floh Küll 1944 abermals in den Untergrund, da die Gestapo nach dem gescheiterten Attentat auf Adolf Hitler am 20. Juni 1944 in der groß angelegten „Aktion Gitter“ massenhaft Regimegegner festnahm. Seine Sorge war berechtigt: Um seinen Aufenthalt ausfindig zu machen, wurde im August seine Frau Johanna für einige Tage eingesperrt und verhört. Auch 1933 – während seiner ersten Zeit in der Illegalität – war sie bereits verhaftet worden.3