Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss I (PUA I) der 15. Wahlperiode hatte den Auftrag
1. die Sachverhalte
- Neubau des Landesarchivs NRW in Duisburg
- Erweiterungsbau des Polizeipräsidiums Köln-Kalk
- Bauvorhaben "Fachhochschule Köln"
- Schloss Kellenberg
und weitere erkennbar werdende Sachverhalte, beispielsweise den Erwerb des Vodafone-Hochhauses, zeitlich und sachlich vollumfänglich aufzuklären, und in diesem Zusammenhang,
2. die Strukturen des BLB NRW zu untersuchen und insbesondere zu klären,
a) warum sich die Landesregierung für die Rechtsform eines nichtselbständigen Sondervermögens entschieden hat, obwohl andere Alternativen (Anstalt des öffentlichen Rechts, GmbH oder ähnliches) möglich gewesen wären und bereits diskutiert wurden,
b) was die Landesregierung dazu veranlasst hat, sich für eine Organisations-struktur von einer Zentrale und 12 Niederlassungen zu entscheiden, ohne die Verantwortungsstrukturen zwischen Zentrale und Niederlassungen klar zu regeln,
c) wie die Verantwortlichkeiten und die Steuerung beim BLB NRW grundsätzlich geregelt wurden und inwieweit mit der Einrichtung des nichtselbständigen Sondervermögens BLB NRW Strukturen geschaffen worden sind, die eine Kontrolle durch die Landesregierung und das Parlament erschweren,
3. die Rolle der Landesregierungen und der zuständigen Ministerien als Auftraggeber und Kontrollorgan des BLB sowie die diesbezügliche Informationspolitik der Landesregierungen gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit zu untersuchen und insbesondere zu klären, was die Landesregierungen unternommen haben, um Fehlentwicklungen beim BLB NRW entgegen zu wirken
4. die Rolle der Betriebsleitung des BLB NRW als geschäftsführendes Organ sowie der Niederlassungen des BLB NRW zu untersuchen und insbesondere zu klären
a) wie die Verantwortlichkeiten der Geschäftsführung geregelt wurden (beispielsweise Vier-Augen-Prinzip der Geschäftsführung, Corporate Governance),
b) wie die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips beispielsweise durch Vorschriften und wie eine Überprüfung der Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips sichergestellt wurde,
c) wie, nach welchen Kriterien und durch wen die Besetzung der Geschäftsführungsposten beim BLB NRW erfolgt ist,
d) in welcher Beziehung die Geschäftsführer des BLB NRW zur Landesregierung, zu den Verwaltungsratsmitgliedern und weiteren mit den vorstehend genannten Sachverhalten in Verbindung stehenden Personen standen,
e) wie sichergestellt wurde, dass die Vorschriften des Handelsgesetzbuches, nach denen die Bilanzierung beim BLB NRW erfolgt, auch im Hinblick auf die Pflichten der Geschäftsführung eingehalten werden,
5. die Rolle des Verwaltungsrates des BLB NRW und seiner Mitglieder als Aufsichts- und Beratungsgremium zu untersuchen,
6. die Rolle der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu untersuchen,
7. herauszuarbeiten, ob anhand der oben genannten Sachverhalte zwischen Machbarkeitserwägungen und der tatsächlichen Planung durch Grundstückskäufe /
-zwischenkäufe fahrlässig oder vorsätzlich dem Land NRW Nachteile entstanden sind und/ oder den Nutzer durch Änderungen aufgrund von Kostensteigerungen im Nutzungskonzept einschränken,
8. den Prozess, der die Grundlage für beabsichtigte Grundstückskäufe schaffen sollte, und die damit verbundene Bewertung von Grundstücken zu untersuchen und dabei besonderes Augenmerk auf Zwischenkäufen durch Private zu legen, obwohl städtische oder staatliche Vorkaufsrechte oder Optionen bestanden,
9. die Vergabepraxis des BLB NRW im Hinblick auf diese speziellen Projekte hin zu prüfen,
10. zu untersuchen, ob und inwieweit Grundstücke durch den BLB NRW angekauft und kurzfristig weiterverkauft, oder aber verkauft und kurzfristig wieder rückgekauft wurden und welche jeweiligen Kaufpreise vereinbart wurden. Hierbei ist zu klären, welche Notare / Notariate mit der Beurkundung der jeweiligen Geschäfte befasst waren. Insbesondere soll untersucht werden, ob bei Grundstücksgeschäften die vorherigen Schätzungen und später tatsächlich gezahlten Kaufpreise, ferner die vorherigen Schätzungen hinsichtlich einer späteren Verwertung und Nutzung der jeweiligen Grundstücke, in einem Missverhältnis stehen/standen.
11. festzustellen, wer zu welchem Zeitpunkt Kenntnis über Veränderungen bei den Kostenentwicklungen hatte und ob die Auskünfte und Erklärungen der direkt und indirekt beteiligten und verantwortlichen Akteure dem jeweiligen Kenntnisstand entsprachen,
12. zu untersuchen, inwieweit der Umgang mit den Entwicklungen von Seiten der Verantwortlichen, insbesondere von den mit einer Kontrollfunktion bedachten, die weiteren Entwicklungen konkret beeinflusst hat,
13. aufzudecken, warum von Seiten des BLB NRW, der Ministerien und der Landesregierung wiederholt Entscheidungen getroffen und Verträge geschlossen wurden, die mit möglicherweise erkennbaren Risiken und Nachteilen für das Land Nordrhein-Westfalen verbunden waren und den eingetretenen wirtschaftlichen Schaden für das Land erst ermöglicht haben,
14. zu prüfen inwieweit die Landesregierung ihrer Pflicht zur regelmäßigen und vollständigen Unterrichtung des Parlaments und der Öffentlichkeit, insbesondere hinsichtlich der besorgniserregenden Entwicklungen und der daraus resultierenden Veränderungen der Entscheidungsgrundlagen in ausreichendem Maße nachgekommen ist.
zu untersuchen und aufzuklären.
Den Einsetzungsbeschluss des Untersuchungsausschusses - Drucksache 15/1964 - hat der Landtag in seiner 34. Sitzung am 18. Mai 2011 einstimmig angenommen.
Die Mitglieder sowie der Vorsitzende und der stv. Vorsitzende wurden vom Landtag in der 35. Sitzung am 19. Mai 2011 auf der Grundlage des gemeinsamen Wahlvorschlags - Drucksache 15/2066 - gewählt.