Im Nachgang zu dem Beschluss des Petitionsausschusses vom 19.12.2022 zur Leitpetition 18-P-2022-00444-00 und den mehr als 150 dazugehörigen Petitionen haben den Petitionsausschuss erneut zahlreiche Petitionen erreicht, mit denen ein Rodungs- und Abrissmoratorium im Vorfeld des Tagebaus Garzweiler, insbesondere rund um die Ortslage Lützerath, gefordert worden ist.
Zudem ist die Überprüfung und Überarbeitung der Braunkohlenplanung in NRW mit Einleitung eines Prüf- und Überarbeitungsverfahrens gem. Art. 30 Landesplanungsgesetz NRW gefordert worden. Die Leitentscheidung 2021 „Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlerevier“ sei hinsichtlich der zulässigen Braunkohlefördermengen nach unten zu korrigieren.
Der Petitionsausschuss würdigt das friedliche Engagement der vielen Bürgerinnen und Bürger für den Klima- und Umweltschutz. Gleichwohl sieht er hier keine Möglichkeit, dem Anliegen zum Erfolg zu verhelfen.
Der Petitionsausschuss muss erneut darauf verweisen, dass die Inanspruchnahme der früheren Ortschaft Lützerath Gegenstand des aktuell zugelassenen Hauptbetriebsplans für den Tagebau Garzweiler II ist und die Frage der Zulässigkeit der Inanspruchnahme von Grundstücken einschließlich vorbereitender Maßnahmen (Rodung, Abriss von Gebäuden) gerichtlich zugunsten des bergbautreibenden Energieunternehmens entschieden wurde.
In diesem Zusammenhang verweist der Petitionsausschuss darauf, dass es ihm aufgrund der mit Artikel 97 des Grundgesetzes gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit nicht möglich ist, gerichtliche Entscheidungen zu überprüfen, zu ändern oder aufzuheben.
Zudem nimmt der Petitionsausschuss zur Kenntnis, dass der Abriss der Gebäude in Lützerath erfolgt ist und mit dem Start der Erweiterung von Garzweiler II bereits im Januar 2023 begonnen wurde.
Insgesamt sieht der Petitionsausschuss daher auch nach erneuter Prüfung des Anliegens keine Möglichkeit, der Landesregierung (Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie) Maßnahmen im Sinne der Petition zu empfehlen. Es muss deswegen beim Beschluss des Petitionsausschusses vom 19.12.2022 bleiben. Der Ausschuss beschließt zudem gemäß § 97 Abs. 7 der Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen, die Eingaben als Massenpetition zu behandeln. Der Beschluss des Petitionsausschusses (18-P-2023-03484) wird auf der Internetseite des Landtags veröffentlicht.