24.11.2020

Mund-Nase-Bedeckung im Schulunterricht

Der Petitionsausschuss hat sich über den der Petition zugrunde liegenden Sachverhalt umfassend informiert.

Ihn erreichen seit Ausbruch der Covid-19-Pandemie aus der Breite der Bevölkerung in den vergangenen Monaten zahlreiche Eingaben aus dem Schulbereich, insbesondere betreffend den Präsenzunterricht und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Schulunterricht. Die Petitionen werden insbesondere von Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, aber auch von Bürgerinnen und Bürgern ohne aktuelle persönliche Betroffenheit im schulischen Kontext eingereicht. Geschildert werden sowohl konkrete Einzelfälle – wie zum Beispiel wegen einer Zugehörigkeit von Familienangehörigen zu gesundheitlichen Risikogruppen oder konkreter Krankheitsbilder –, aber auch allgemein-politische Forderungen für und wider einen Präsenzunterricht oder die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Es wurde vielfach berichtet, dass sich der Schulbesuch insgesamt schwieriger als sonst darstellt, beispielsweise wegen eines gestiegenen Lärmpegels in den Klassen, weil lauter als zuvor gesprochen wird bzw. andere Schulbesucher schlechter zu verstehen seien. Im Kontext der großen Hitze nach den Sommerferien wurde vielfach Sauerstoffmangel, Kopfschmerz und Übelkeit, Atemnot und Konzentrationsschwächen beklagt.

Der Petitionsausschuss anerkennt die vielfältigen Sorgen der Bürgerinnen und Bürger um ein gesundheitliches Wohlergehen und deren Engagement für ein gelingendes Schulleben aller Beteiligten.

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass in Nordrhein-Westfalen alle Entscheidungen, die den Schulbetrieb berühren, verantwortungsvoll und stets unter Beachtung des Infektionsgeschehens getroffen werden. Die Gesundheit aller am Schulleben Beteiligten ist der Maßstab für alle Entscheidungen. Die dynamische Pandemielage macht es erforderlich, eine ständige Neubewertung der Sachlage vorzunehmen und Entscheidungen im Rahmen der aktuellen Entwicklungen anzupassen. Ziel aller Bundesländer ist es, den Schul- und Unterrichtsbetrieb wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht durchzuführen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.06.2020). Dabei muss der Schutz der Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie aller am Schulleben Beteiligten sichergestellt sein. Zugleich soll durch eine möglichst weitgehende Rückkehr zu einem angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten das Recht der Kinder und jungen Menschen auf Bildung und Erziehung gesichert werden.

Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner Prüfung zur Kenntnis genommen, dass eine Mund-Nasen-Bedeckungs-Pflicht sich nach der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen voraussichtlich als rechtmäßig erwiesen hätte. Aufgrund seiner Aufgabe und Stellung im Parlament sieht der Petitionsausschuss derzeit keine Möglichkeit, weiter im Sinne der Petitionen tätig zu werden und keinen Anlass, der Landesregierung (Ministerium für Schule und Bildung) Maßnahmen zu empfehlen. Er weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass weiterhin jederzeit die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger besteht, sich mit konkreten Einzelanliegen an ihn zu wenden.

Da es sich um eine Massenpetition gemäß § 91 Abs. 7 S. 2 der Geschäftsordnung des Landtags NRW handelt, wird dieser Beschluss auf der Internetseite des Landtags veröffentlicht.

 

Die Fraktionen im Landtag NRW