19.10.2022
- Im Frühjahr 1952 beschloss der Landtag das Gesetz zur Einrichtung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen. Seinen 70. Geburtstag feierte das höchste nordrhein-westfälische Gericht mit einer Festveranstaltung im Plenarsaal des Parlaments. Es sprachen u. a. der Präsident des Landtags, André Kuper, die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb, und Ministerpräsident Hendrik Wüst.
Videoscript
Festveranstaltung „70 Jahre Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen“
Off-Stimme:
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen ist 70 Jahre alt.
Im Frühjahr 1952 hatte der Landtag das Gesetz zur Errichtung des Verfassungsgerichtshofs beschlossen. Sein Sitz ist das westfälische Münster.
Mit einer großen Festveranstaltung im Landtag feierte das höchste nordrhein-westfälische Gericht seinen runden Geburtstag.
Der Verfassungsgerichtshof tritt gleichberechtigt neben Landtag und Landesregierung als Verfassungsorgan auf und ist diesen gegenüber unabhängig.
Die Richterinnen und Richter werden vom Landtag gewählt. Sie wachen über die Einhaltung der nordrhein-westfälischen Verfassung und entscheiden unter anderem über Beschwerden von Kommunen. Seit 2019 können auch Bürgerinnen und Bürger vor dem Verfassungsgericht Beschwerden einlegen.
Bei der Festveranstaltung würdigte der Präsident des Landtags, André Kuper, das Wirken des Verfassungsgerichtshofs.
André Kuper, Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen:
Mit der Rechtsstaatlichkeit ist es so wie mit der Demokratie: Sie darf niemals als selbstverständlich, als etwas Naturgegebenes betrachtet werden.
Unsere Blicke in die Welt und in die eigene Geschichte führen uns das immer wieder vor Augen.
Wo Diktatoren und Despoten regieren, ist für rechtsstaatliche Prinzipien, wie wir sie in unserem Land seit über 70 Jahren pflegen und behüten, keinerlei Platz.
Und daher dürfen auch wir in Nordrhein-Westfalen uns sehr glücklich über die unabhängige Verfassungsgerichtsbarkeit schätzen.
Wir in diesem Parlament fühlen uns auch zukünftig ihrem Schutz
und ihrer behutsamen Fortentwicklung verpflichtet.
Off-Stimme:
Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs ist seit Juni 2021 Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb. Sie sagte:
Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb, Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen:
Der Verfassungsgerichtshof wird als Schiedsrichter der Politik und Hüter des verfassungsrechtlichen Rahmens von Exekutive und Legislative akzeptiert. Er anerkennt seinerseits die von der Verfassung gewährten politischen Spielräume der Legislative und auch der Exekutive.
Das Verhältnis der Verfassungsorgane ist von Vertrauen und hohem Respekt für die Rolle des jeweils anderen geprägt. Dies zeigt nicht zuletzt die Einführung der Individualverfassungsbeschwerde, durch die dem Verfassungsgericht zusätzliche Verantwortung übertragen ist.
Off-Stimme:
Auch Ministerpräsident Hendrik Wüst gratulierte dem Gericht zum Geburtstag.
Hendrik Wüst, Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen:
Der Verfassungsgerichtshof ist ein Glücksfall für unsere Landesverfassung und für unser Land Nordrhein-Westfalen. Mein großer Dank gilt deshalb am heutigen Tage Ihnen, verehrte Frau Präsidentin Dauner-Lieb, und den Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs. Sie sind die Hüterinnen und Hüter unserer Landesverfassung. Allein die Landesverfassung ist Ihre Richtschnur. Und Ihre Aufgabe ist es, ihr Geltung zu verschaffen.
Bürgerinnen und Bürger vertrauen auch in Zukunft auf die Kontinuität, die Kompetenz und die Unabhängigkeit Ihrer Rechtsprechung. Und ich kann Ihnen für die Landesregierung sagen: Genau das tun wir auch. Ich gratuliere Ihnen im Namen der gesamten Landesregierung zum 70. Jubiläum.
Off-Stimme:
Den Festvortrag hielt der Kölner Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Christian von Coelln.