Andere Bundesländer und Bund
Auf Ebene der Bundesländer und auf Ebene des Bundes ist eine Vielzahl an europapolitischen Akteuren aktiv. Hier erhalten Sie einen ersten Überblick.
Europa in den Landesparlamenten
Ähnlich wie im Landtag Nordrhein-Westfalen gibt es auch in den Parlamenten und Abgeordnetenkammern der weiteren deutschen Bundesländer fachlich spezialisierte Ausschüsse, die sich aus der Perspektive des jeweiligen Landes mit europäischen Themen befassen. Die von den Parlamenten mehrheitlich gestützten Regierungen der Bundesländer wirken über den Bundesrat an europäischen Entscheidungen mit und informieren die Landesparlamente regelmäßig über aktuelle, europapolitische Fragen und Entscheidungsprozesse. In welcher Form dies geschieht, ist in den Ländern unterschiedlich geregelt - teilweise durch entsprechende Verfassungsartikel oder schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parlamenten und Regierungen.
Europa im Bundesrat
Der Bundesrat als Kammer der 16 deutschen Bundesländer ist neben dem Deutschen Bundestag eng in die europapolitischen Entscheidungsprozesse eingebunden und am europäischen Rechtsetzungsverfahren beteiligt. In Artikel 23 des Grundgesetzes heißt es: "In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit." Um die Beteiligung zu gewährleisten, informiert die Bundesregierung den Bundesrat über aktuelle Entscheidungsprozesse auf europäischer Ebene. Darüber hinaus stellt die Europäische Kommission dem Bundesrat unmittelbar Dokumente zu laufenden Rechtsetzungsverfahren zur Verfügung, damit die Länderkammer dazu eigene Stellungnahmen erarbeiten kann. Der Bundesrat verfügt über eine fachlich spezialisierte Europakammer, die in eiligen Verfahren Beschlüsse stellvertretend für den Bundesrat fassen kann.
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Europa im Bundestag
Der Deutsche Bundestag ist ebenso wie der Bundesrat eng in die europapolitischen Entscheidungsprozesse eingebunden und wird ebenfalls durch die Bundesregierung umfassend und aktuell über europapolitische Entwicklungen und anstehende Entscheidungen informiert. Im Bundestag gibt es einen fachlich spezialisierten Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Dieser ist mit besonderen Kompetenzen ausgestattet und wird ausdrücklich im Grundgesetz erwähnt. Dort heißt es in Artikel 45: "Der Bundestag bestellt einen Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Er kann ihn ermächtigen, die Rechte des Bundestages gemäß Artikel 23 gegenüber der Bundesregierung wahrzunehmen. Er kann ihn auch ermächtigen, die Rechte wahrzunehmen, die dem Bundestag in den vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union eingeräumt sind."
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