Parlamentarischer Untersuchungsausschuss I („Fall Amri“) der 17. Wahlperiode

In seiner Sitzung am 1. Juni 2017 hat der Landtag auf den Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (Drs. 17/17) einstimmig die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 41 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen zum Vorgehen der nordrhein-westfälischen Landesregierung und ihrer Sicherheitsbehörden im Fall des islamistischen Attentäters Anis Amri beschlossen.

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss I („Fall Amri“) erhielt den Auftrag zur Untersuchung

  • möglicher Versäumnisse, Unterlassungen, Fehleinschätzungen und etwaigen Fehlverhaltens der Landesregierung, einschließlich des Ministeriums für Inneres und Kommunales, des Justizministeriums und der Staatskanzlei, und der ihrer Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht unterliegenden Sicherheits-, Justiz-, Kommunal- und sonstigen Behörden im Land Nordrhein-Westfalen beim Umgang mit dem tunesischen Islamisten Anis Amri, seinem Umfeld und möglichen Unterstützern vor dem Anschlag in Berlin am 19. Dezember 2016; 
  • der Reaktionen von Mitgliedern der Landesregierung, innerbehördlicher und inner- und interministerieller Informationsflüsse und der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie der Kommunikation gegenüber dem Parlament aller beteiligten Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen nach dem Anschlag. 

Der Ausschuss sollte sich ein Gesamtbild des Zusammenwirkens der Kommunal- und Landesbehörden in Nordrhein-Westfalen zu Bundesbehörden und Landesbehörden anderer Bundesländer verschaffen.

Der Untersuchungszeitraum erstreckte sich auf den Zeitraum 6. Juli 2015, dem Tag der Erstfeststellung des Aufenthalts von Amri in Deutschland durch die Polizei in Freiburg, bis zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses.

Die Mitglieder, der Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende wurden mit Drs. 17/18 und Drs. 17/20 am 1. Juni 2017 gewählt.

Der Schlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses I („Fall Amri“) wurde am 6. April 2022 im Plenum beraten (Drs. 17/16890).

 

 

Die Fraktionen im Landtag NRW