Seine Hauptaufgabe besteht darin, den von der Landesregierung jährlich vorzulegenden Entwurf des Landeshaushalts federführend zu beraten.
Der Ausschuss soll nach der Geschäftsordnung des Landtags zu diesem Zweck am Anfang der Wahlperiode für jeden Einzelplan des Haushalts (dies entspricht weitgehend den Geschäftsbereichen der Ministerien) Ausschussmitglieder von jeder Fraktion als Berichterstatter und Berichterstatterinnen einsetzen. Diese beschäftigen sich nach Vorlage des Haushaltsplanentwurfs intensiv mit den finanziellen Vorstellungen des jeweiligen Ministeriums. Vor der Beratung im Ausschuss führen die Berichterstatter und Berichterstatterinnen mit den Fachministerien sog. Berichterstattergespräche, deren Ergebnisse eine wichtige Grundlage für die Beratungen im Ausschuss darstellen. Weitere Bestandteile für die Beratungen des Haushaltsplanentwurfs im Haushalts- und Finanzausschuss sind die Berichte der mitberatenden Fachausschüsse über die jeweiligen Einzelpläne und die sogenannten Erläuterungsbände der Ministerien, in denen Ansatzveränderungen bzw. neue Einnahmen und Ausgaben ausführlich erläutert werden. Der Haushalts- und Finanzausschuss legt dem Plenum des Landtags Nordrhein-Westfalen zur 2. Lesung zu jedem Einzelplan eine gesonderte Beschlussempfehlung vor.
Außerdem befasst sich der Haushalts- und Finanzausschuss mit der Veräußerung oder dem Erwerb von Grundstücken des Landes, die überwiegend vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb abgewickelt werden. Vierteljährlich nimmt der Haushalts- und Finanzausschuss die Berichte der Landesregierung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben entgegen, um die Entscheidung des Landtags nach Artikel 85 Abs. 2 der Landesverfassung vorzubereiten. Er berät über die Anmeldungen der Landesregierung zu Gemeinschaftsaufgaben nach dem Grundgesetz, wie z.B. zu den Gemeinschaftsaufgaben "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes", "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" sowie zur Hochschulbauförderung.