Aufgaben des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (AGS/ A 01) ist zuständig für Beratungsgegenstände ( z.B. Gesetzentwürfe, Rechtsverordnungen, überwiesene Anträge und aktuelle Themen) aus dem Themenkreis „Arbeit“, Gesundheit“ und „Soziales“.

Das Spiegelressort des Ausschusses ist auf Seiten der Landesregierung das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

 

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