05.06.2023

Gemeinsames Petitionsportal des Bundes und der Länder

Das gemeinsame Petitionsportal des Bundes und der Länder ist freigeschaltet und bietet einen Überblick über die Internetauftritte der Petitionsausschüsse der Parlamente.

Mit dem gemeinsamen Petitionsportal des Bundes und der Länder existiert ein Internetauftritt, der die Petitionsausschüsse gebündelt darstellt und den Bürgerinnen und Bürgern einen einfachen Zugang ermöglicht.

Petitionen sind ein wichtiges Instrument, um Anliegen an die Parlamente heranzutragen. Nach Artikel 17 des Grundgesetzes hat jedermann das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden.

Alle, die von diesem Recht Gebrauch machen, haben die Gewähr, dass ihre Eingaben sorgfältig geprüft und gegebenenfalls der Regierung, den Fraktionen oder auch dem Europäischen Parlament überwiesen, zur Kenntnis gegeben oder zugeleitet werden. Ist die angeschriebene Volksvertretung nicht für das vorgebrachte Anliegen zuständig, wird die Eingabe an die entsprechende Stelle weitergeleitet. Jedem Petenten wird – unabhängig davon, ob seinem Anliegen (ganz oder teilweise) entsprochen werden kann – das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt.

Die Fraktionen im Landtag NRW