Beschwerden über Behörden

Wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen

 

Haben Sie sich über ein Amt geärgert?

Dann können Sie sich beim Land-Tag beschweren.

Zum Beispiel:

Sie finden eine Entscheidung ungerecht.

 

Petitions-Ausschuss

Sie können beim Land-Tag eine Beschwerde abgeben.

Man sagt auch: Petition.

Das spricht man: Pe ti zi on.

Der Land-Tag muss aber zuständig sein.

Er ist zum Beispiel zuständig für:

- Schule

- Sozial-Amt

Im Land-Tag arbeiten Politiker.

Eine Gruppe von Politikern kümmert sich um die Petitionen.

Die Gruppe heißt Petitions-Ausschuss.

Jeder kann den Petitions-Ausschuss ansprechen.

 

Ein Beispiel

Eine Frau kann schlecht Treppen steigen.

Deshalb will die Frau einen Treppen-Lift in ihrem Haus.

Die Stadt verbietet das.

Die Stadt sagt: Der Haus-Flur ist zu schmal.

Die Frau bittet den Petitions-Ausschuss um Hilfe.

Der Petitions-Ausschuss sieht sich den Haus-Flur an.

Und macht einen Vorschlag.

Die Stadt sagt:

Der Vorschlag ist gut.

Die Frau bekommt den Treppen-Lift.

So geht es 

Es gibt keine Regeln für einen Brief an den Petitions-Ausschuss.

Das muss im Brief stehen:

- Erklärung der Petition
- Ihr Name
- Ihre Adresse
- Ihre Unterschrift

So können Sie die Petition abschicken:

- mit der Post
- als E-Mail

Sie können auch online schreiben.
Dafür gibt es eine Vorlage.
Die Vorlage steht auf der Internet-Seite vom Land-Tag.

Die Adresse ist:
www.landtag.nrw.de

 

Kontakt zum Petitionsausschuss

Mit der Post:
Landtag Nordrhein-Westfalen
Petitionsausschuss
Postfach 10 11 43
40002 Düsseldorf

Per E-Mail:
petitionsausschuss@landtag.nrw.de

Telefon:
0211 - 88 44 248

 

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