Das jährliche Grundgehalt der Intendantin oder des Intendanten des Westdeutschen Rundfunks soll künftig gedeckelt werden. Durch eine Ergänzung des WDR-Gesetzes wird bestimmt, dass das Grundgehalt die höchste Besoldungsgruppe der Landesbesoldungsordnung B nicht überschreiten darf.
"Eine Vergütung, die deutlich höher ist als die für andere öffentliche Spitzenämter wie zum Beispiel die der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten, dürfte weder sachlich begründbar sein noch die Akzeptanz der Beitragspflichtigen finden. Daher sind auch Ankündigungen zu begrüßen, dass der WDR-Verwaltungsrat das Einstiegsgehalt der neuen Intendanz erkennbar absenken möchte. Für diesen Schritt sollte aber auch die nötige Verbindlichkeit bestehen." (S. 5)