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Statistikgesetz

Gesetz zur Änderung des Statistikgesetzes Nordrhein-Westfalen

Beratungsstand

  • 1. Lesung auf der Tagesordnung des Plenums am 03.07.2024; vorgesehen ist die Überweisung an den Innenausschuss - federführend - sowie an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung

Aufgaben und Grundsätze der Landesstatistik sind im Statistikgesetz Nordrhein-Westfalen beschrieben.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen folgenden Änderungen umgesetzt werden:

  1. Entfristung des Geltungszeitraums des bis zum 31. Dezember 2024 befristeten Gesetzes
  2. Verwaltungsvereinfachung durch Abbau von Formerfordernissen, zum Teil durch Zulassung elektronischer Verfahren
  3. Redaktionelle Änderungen in Form der Aktualisierung von Gesetzesverweisen

"Der amtlichen Statistik kommt eine besondere, im öffentlichen Interesse liegende Bedeutung zu: Die öffentliche Verwaltung, die Politik, Wirtschaft, Verbände, Medien, die Wissenschaft sowie die Öffentlichkeit benötigen umfassende verlässliche und objektive Daten über gesellschaftliche, wirtschaftliche, ökologische und fachliche Gegebenheiten für ihre Meinungsbildung, ihre Entscheidungen und ihr Handeln. Die amtliche Statistik hat die Aufgabe, entsprechende Daten laufend und verlässlich zu erheben, zu sammeln, aufzubereiten, darzustellen und zu analysieren." (S. 7)

Die Fraktionen im Landtag NRW