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Sparkassenrecht

Gesetz zur Modernisierung des Sparkassenrechts und zur Änderung weiterer Gesetze

Beratungsstand

  • 1. Lesung auf der Tagesordnung des Plenums am 03.07.2024; vorgesehen ist die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss - federführend - sowie an den Ausschuss für Heimat und Kommunales

Durch das vorliegende Artikelgesetz sollen folgende Rechtsvorschriften geändert werden:

  • Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen
  • Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen
  • Abrechnungsfondsgesetz
  • Risikofondsgesetz

Das Sparkassengesetz soll an die geltenden Regeln der guten Unternehmensführung ("Corporate Governance") angepasst werden.
Die Vorschriften zum Verwaltungsrat sollen mit dem Ziel der Stärkung des Verwaltungsrats und der Kompetenz seiner Mitglieder modernisiert werden. 
Weitere Änderungen betreffen u.a. Regelungen zur Vereinigung von Sparkassen und Bildung von Sparkassenzweckverbänden.

Durch Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes werden Kundendaten von öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten ausdrücklich aus dem Anspruch auf Informationsgewährung nach dem Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen.

Die Fraktionen im Landtag NRW