Am 10. Juni 2021 ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes in Kraft getreten.
"Ziel des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes ist es, insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu stärken, die besonderen Unterstützungsbedarf haben. Es nimmt gesetzliche Änderungen in fünf Bereichen vor:
- Besserer Kinder- und Jugendschutz
- Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen
- Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen
- Mehr Prävention vor Ort
- Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien" (S. 39)
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erfolgt die landesrechtliche Umsetzung und Konkretisierung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes in den nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetzen.
Darüber hinaus werden Anpassungen vorgenommen, die Anforderungen aus der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe oder den aktuellen Stand fachlicher Diskussionen aufgreifen oder ausschließlich redaktioneller Natur sind.