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Kinder- und Jugendhilfe (Ausführung)

Gesetz zur Änderung nordrhein-westfälischer Ausführungsgesetze zum SGB VIII

Beratungsstand

  • 1. Lesung auf der Tagesordnung des Plenums am 04.07.2024; vorgesehen ist die Überweisung an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend - federführend -, an den Ausschuss für Heimat und Kommunales, an die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder sowie an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauen

Am 10. Juni 2021 ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes in Kraft getreten.
"Ziel des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes ist es, insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu stärken, die besonderen Unterstützungsbedarf haben. Es nimmt gesetzliche Änderungen in fünf Bereichen vor:

  1. Besserer Kinder- und Jugendschutz
  2. Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen
  3. Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen
  4. Mehr Prävention vor Ort
  5. Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien" (S. 39)

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erfolgt die landesrechtliche Umsetzung und Konkretisierung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes in den nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetzen.

Darüber hinaus werden Anpassungen vorgenommen, die Anforderungen aus der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe oder den aktuellen Stand fachlicher Diskussionen aufgreifen oder ausschließlich redaktioneller Natur sind.

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