Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Nordrhein-Westfalen
Beratungsstand
2. Lesung auf der Tagesordnung des Plenums am 03.07.2024; der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Mit dem Gesetzentwurf wird es den Kommunen ab dem 1. Januar 2025 ermöglicht, abweichend vom Grundsteuergesetz des Bundes unterschiedliche Hebesätze für Wohngrundstücke einerseits und Nichtwohngrundstücke andererseits festzulegen.
Damit kommt die dreistufige Grundsteuerreform in NRW zum Abschluss.
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN