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  1. Einbringung
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  5. Ergebnis

Feuerwehr / Landesbeamtengesetz

Zweites Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes

Beratungsstand

  • 2. Lesung auf der Tagesordnung des Plenums am 03.07.2024; der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen.
  • Beratungsvorgang

Mit dem vorliegenden Gesetz erfolgt eine moderate Anhebung der besonderen Altersgrenze für den feuerwehrtechnischen Dienst.

Für die Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes soll die Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand um 1 Jahr vom 60. auf das 61. Lebensjahr angehoben werden.
Die Anhebung soll in mehreren Schritten gestaffelt erfolgen.
Die Neuregelung soll für den gesamten feuerwehrtechnischen Dienst des Landes und der Gemeinden und Gemeindeverbände gelten.

Von der ursprünglich mit dem Gesetzentwurf verfolgten Differenzierung der Altersgrenze nach Laufbahngruppen soll infolge der Ausschussberatungen abgesehen werden.

Die Fraktionen im Landtag NRW