LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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E 18/972 |
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27.09.2024 |
Enquetekommission II
Dr. Hartmut Beucker MdL
Einladung
19. Sitzung (öffentlich,
Livestream)
der Enquetekommission II
am Montag, dem 7. Oktober 2024,
13.30 Uhr, Raum E1 A16
Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Gemäß § 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich die Enquetekommission ein und setze folgende Tagesordnung fest:
Tagesordnung
Gesellschaftlicher Zusammenhalt (Bürgerschaftliches Engagement im Krisenfall)
Anhörung von Sachverständigen |
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gez. Dr. Hartmut Beucker |
F. d. R.
Tabea Lohrey
Kommissionsassistentin
Anlagen
Verteiler
Fragenkatalog
Anhörung von Sachverständigen
Enquetekommission II
„Gesellschaftlicher Zusammenhalt (Bürgerschaftliches Engagement im Krisenfall)“
am 7. Oktober 2024
13.30 Uhr bis (max.) 16.00 Uhr, Raum E1 A16, Livestream
Verteiler
Virtual Operations Support Team (VOST) Volker Tondorf
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Netzwerk bürgerschaftliches Engagement NRW (NBE NRW) Düsseldorf
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Stadt Mülheim an der Ruhr Stabsstelle Sozialplanung und Statistik Jörg Marx |
SPENDEN-SHUTTLE e.V. Der FördAHRverein Thomas Pütz Bad Neuenahr-Ahrweiler
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Freiwillige Feuerwehr Düsseldorf Felix Heidemeyer Düsseldorf |
Lindenau Prior & Partner Carlos A. Gebauer Düsseldorf
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Anhörung von Sachverständigen
Enquetekommission II
Gesellschaftlicher Zusammenhalt (Bürgerschaftliches Engagement im Krisenfall)
am 7. Oktober 2024
13.30 Uhr bis (max.) 16.00 Uhr, Raum E1 A16, Livestream
Fragenkatalog
1. Haben Sie einleitend Anregungen, die Sie uns für die Arbeit in der Enquetekommission geben möchten?
2. Inwieweit kann die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zur Bewältigung von Katastrophenlagen beitragen?
3. Wie kann bereits im Vorfeld von Katastrophen das bürgerschaftliche Engagement grundsätzlich gefördert und gestärkt werden und welche Schritte sind dafür konkret nötig? Welche Akteure sehen Sie hier in der Pflicht?
4. Welche kurz- oder langfristigen Strategien oder auch politische Maßnahmen sind Ihrer Meinung nach erforderlich, um das bürgerschaftliche Engagement in Krisen und Katastrophen zu steigern und um eine sinnvolle Entlastung oder auch Ergänzung der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr zu gewährleisten? Auf welcher staatlichen Ebene sollte dies, Ihrer Meinung geschehen?
5. Welche Herausforderungen ergeben sich für das Krisen- und Notfallmanagement, um Personen, die sich in Katastrophenlagen engagieren, und die nicht an Hilfsorganisationen oder sonstige Organisationen angebunden sind, adäquat einzubeziehen und zu schützen? Wie kann diesen begegnet werden?
6. Welche Erwartungen und auch Beweggründe haben Menschen, die sich engagieren, sei es in Nachbarschaftsnetzwerken, als Spontanhelfende oder auch z.B. in Hilfsorganisationen/freiwilligen Feuerwehren, und wo sind, Ihrer Erfahrung nach, die Limitationen und wie kann diesen optimal begegnet werden?
7. Welches sind aus Ihrer Sicht Best-Practice-Beispiele aus den Hochwasserlagen der vergangenen Jahre oder auch aus der Corona-Pandemie zu bürgerschaftlichem Engagement?
8. Bitte nennen Sie die aus Ihrer Sicht fünf wichtigsten Punkte, die das Katastrophen- und Krisenmanagement in NRW in Bezug zum bürgerschaftlichen Engagement verbessern würden. Bitte nehmen Sie dabei eine Priorisierung vor.