Das Dokument ist auch im PDF und Word Format verfügbar.

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
18. Wahlperiode

 

E  18/972

 

27.09.2024

 

 

 

 

Enquetekommission II

Dr. Hartmut Beucker MdL

 

 

Einladung

 

 

19. Sitzung (öffentlich, Livestream)
der Enquetekommission II
am Montag, dem 7. Oktober 2024,
13.30 Uhr, Raum E1 A16

 

Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf

 

Gemäß § 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich die Enquetekommission ein und setze folgende Tagesordnung fest:

 

Tagesordnung

 

Gesellschaftlicher Zusammenhalt (Bürgerschaftliches Engagement im Krisenfall)

 

Stellungnahme 18/1833

Stellungnahme 18/1841

Stellungnahme 18/1842

Stellungnahme 18/1855

 

Anhörung von Sachverständigen

 

 

 

 

 

 

gez. Dr. Hartmut Beucker
- Vorsitzender -

 

F. d. R.

 

 

 

Tabea Lohrey

Kommissionsassistentin

 

Anlagen

Verteiler

Fragenkatalog


 

Anhörung von Sachverständigen

Enquetekommission II

Gesellschaftlicher Zusammenhalt (Bürgerschaftliches Engagement im Krisenfall)“

am 7. Oktober 2024

13.30 Uhr bis (max.) 16.00 Uhr, Raum E1 A16, Livestream

 

 

Verteiler

 

 

Virtual Operations Support Team (VOST)

Volker Tondorf

 

Netzwerk bürgerschaftliches Engagement NRW (NBE NRW)

Düsseldorf

 

Stadt Mülheim an der Ruhr

Stabsstelle Sozialplanung und Statistik

Jörg Marx
Mülheim an der Ruhr

SPENDEN-SHUTTLE e.V.

Der FördAHRverein

Thomas Pütz

Bad Neuenahr-Ahrweiler

 

Freiwillige Feuerwehr Düsseldorf

Felix Heidemeyer

Düsseldorf

Lindenau Prior & Partner

Carlos A. Gebauer

Düsseldorf

 

 

***

 


 

Anhörung von Sachverständigen

Enquetekommission II

Gesellschaftlicher Zusammenhalt (Bürgerschaftliches Engagement im Krisenfall)

am 7. Oktober 2024

13.30 Uhr bis (max.) 16.00 Uhr, Raum E1 A16, Livestream

 

 

Fragenkatalog

 

 

1.    Haben Sie einleitend Anregungen, die Sie uns für die Arbeit in der Enquetekommission geben möchten?

2.    Inwieweit kann die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zur Bewältigung von Katastrophenlagen beitragen?

3.    Wie kann bereits im Vorfeld von Katastrophen das bürgerschaftliche Engagement grundsätzlich gefördert und gestärkt werden und welche Schritte sind dafür konkret nötig? Welche Akteure sehen Sie hier in der Pflicht?

4.    Welche kurz- oder langfristigen Strategien oder auch politische Maßnahmen sind Ihrer Meinung nach erforderlich, um das bürgerschaftliche Engagement in Krisen und Katastrophen zu steigern und um eine sinnvolle Entlastung oder auch Ergänzung der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr zu gewährleisten? Auf welcher staatlichen Ebene sollte dies, Ihrer Meinung geschehen?

5.    Welche Herausforderungen ergeben sich für das Krisen- und Notfallmanagement, um Personen, die sich in Katastrophenlagen engagieren, und die nicht an Hilfsorganisationen oder sonstige Organisationen angebunden sind, adäquat einzubeziehen und zu schützen? Wie kann diesen begegnet werden?

6.    Welche Erwartungen und auch Beweggründe haben Menschen, die sich engagieren, sei es in Nachbarschaftsnetzwerken, als Spontanhelfende oder auch z.B. in Hilfsorganisationen/freiwilligen Feuerwehren, und wo sind, Ihrer Erfahrung nach, die Limitationen und wie kann diesen optimal begegnet werden?

7.    Welches sind aus Ihrer Sicht Best-Practice-Beispiele aus den Hochwasserlagen der vergangenen Jahre oder auch aus der Corona-Pandemie zu bürgerschaftlichem Engagement?

8.    Bitte nennen Sie die aus Ihrer Sicht fünf wichtigsten Punkte, die das Katastrophen- und Krisenmanagement in NRW in Bezug zum bürgerschaftlichen Engagement verbessern würden. Bitte nehmen Sie dabei eine Priorisierung vor.