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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
18. Wahlperiode

 

E  18/911

 

30.08.2024

 

 

 

 

Enquetekommission II

Dr. Hartmut Beucker MdL

 

 

Einladung

 

 

16. Sitzung (öffentlich, Livestream)
der Enquetekommission II
am Freitag, dem 6. September 2024,
10.00 Uhr, Raum E1 A16

 

Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf

 

Gemäß § 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich die Enquetekommission ein und setze folgende Tagesordnung fest:

 

Tagesordnung

 

Krisen- und Notfallmanagement im Kontext von gesellschaftlichem Zusammenhalt (Psychosoziales Krisenmanagement)

 

Stellungnahme 18/1678

Stellungnahme 18/1688

 

Anhörung von Sachverständigen

 

 

 

 

gez. Dr. Hartmut Beucker
- Vorsitzender -

 

F. d. R.

 

 

 

Maximilian Fölster

Kommissionsassistent

 

Anlagen

Verteiler

Fragenkatalog


 

Anhörung von Sachverständigen

Enquetekommission II

Gesellschaftlicher Zusammenhalt (Psychosoziales Krisenmanagement)

am 6. September 2024

10.00 Uhr bis (max.) 12.30 Uhr, Raum E1 A16, Livestream

 

 

Verteiler

 

 

Jutta Helmerichs

Deutsches Rotes Kreuz (DRK)

Landesverband Nordrhein e.V.

Dr. Christian Illing

Düsseldorf

 

Malteser Bildungszentrum Euregio

Frank Waldschmidt

Aachen

 

Koordination Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)  
Gesundheitsamt Frankfurt

Peter Waterstraat

Frankfurt

 

Dr. Frank Schnaack

Wuppertal

 

 

 

 

 

***

 

 


 

Anhörung von Sachverständigen

Enquetekommission II

Gesellschaftlicher Zusammenhalt (Psychosoziales Krisenmanagement)

am 6. September 2024

10.00 Uhr bis (max.) 12.30 Uhr, Raum E1 A16, Livestream

 

 

Fragenkatalog

 

 

 

  1. Haben Sie einleitend Anregungen, die Sie uns für die Arbeit in der Enquetekommission geben möchten?
  2. Was sind aus Ihrer Sicht die Aufgaben eines Psychosozialen Krisenmanagements?
  3. In welchen Bevölkerungsgruppen kommt das Psychosoziale Krisenmanagement zum Einsatz und gibt es Gruppen, die bislang nicht unterstützt werden können? Wenn ja, woran liegt das?
  4. Wo sehen Sie Grenzen des Psychosozialen Krisenmanagements?
  5. Wir haben bereits in mehreren Anhörungen gehört, dass ein Psychosoziales Krisenmanagement permanent und nicht erst in Krisenfällen vorgehalten werden sollte. Bitte erläutern Sie Ihren Standpunkt dazu.
  6. Inwieweit kann ein Psychosoziales Krisenmanagement schon bei der Vorbereitung auf kommende Krisenszenarien hilfreich sein?
  7. Auf welchen Ebenen sollte Ihrer Ansicht nach ein Psychosoziales Krisenmanagement angesiedelt sein?
  8. Was sind zentrale Schnittstellen bzw. zentrale Netzwerkpartner, mit denen es einen Austausch für funktionierendes psychosoziales Krisenmanagement geben muss? Halten Sie eine permanente Vernetzung untereinander für sinnvoll, in welchem Rahmen sollte ein Austausch stattfinden und unter wessen Leitung?
  9. Welche Erfahrungen haben dazu beigetragen, dem Psychosozialen Krisenmanagement mehr und mehr Bedeutung zuzumessen und gibt es bereits Best Practice Beispiele für gelungenes Psychosoziales Krisenmanagement in Deutschland?
  10. Nennen Sie bitte fünf konkrete Punkte, um psychosoziales Krisenmanagement im Katastrophen- und Krisenmanagement des Landes NRW etablieren zu können: Was sollte geschehen, um psychosoziale Aspekte von Krisen und Katastrophen besser berücksichtigen zu können als bisher?