LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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E 18/863 |
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21.06.2024 |
Enquetekommission II
Dr. Hartmut Beucker MdL
Einladung
15. Sitzung (öffentlich,
Livestream/nichtöffentlich)
der Enquetekommission II
am Freitag, dem 28. Juni 2024,
10.00 Uhr, Raum E1 D05
Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Gemäß § 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich die Enquetekommission ein und setze folgende Tagesordnung fest:
Tagesordnung
A Öffentlicher Teil
1. |
Krisen- und Notfallmanagement im
Kontext von Klimawandel (vulnerable
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B Nichtöffentlicher Teil
2. |
Verschiedenes |
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gez. Dr. Hartmut Beucker |
F. d. R.
Tabea Lohrey
Kommissionsassistentin
Anlagen
Verteiler
Fragenkatalog
Enquetekommission II
„Krisen- und Notfallmanagement im Kontext von Klimawandel
(vulnerable Gruppen)“
am 28. Juni 2024
10.00 Uhr bis (max.) 12.30 Uhr, Raum E1 D05, Livestream
Verteiler
Internationales Zentrum für Ethik in den Wissenschaften (IZEW) Friedrich Gabel Tübingen
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Landesjugendring NRW Christian Brüninghoff |
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW Hartmut Krabs-Höhler Düsseldorf
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Universitätsklinikum
Essen Professorin
Susanne Moebus |
Caritas Therapiezentrum für Menschen nach Folter und Flucht Claudia Schedlich Köln
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Grundschulenverband NRW Christiane Mika Schwerte |
Universität Bielefeld – Medizinische Fakultät Professorin Dr. med. Claudia Hornberg Bielefeld |
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Anhörung von Sachverständigen
Enquetekommission II
Krisen- und Notfallmanagement im Kontext von Klimawandel
(vulnerable Gruppen)
am 28. Juni 2024
10.00 Uhr bis (max.) 12.30 Uhr, Raum E1 D05, Livestream
Fragenkatalog
„Vulnerabilität findet sich dort, wo die Zugehörigkeit zu einer Gruppe, deren volle Teilhabe an der Gesellschaft prekär oder beschädigt ist, besteht.“ (Gutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, 2007).
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1. Haben Sie einleitend Anregungen, die Sie uns für die Arbeit in der Enquetekommission geben möchten?
2. Welche Anforderungen ergeben sich für das Krisen- und Notfallmanagement, um Personen in vulnerablen Situationen während Krisen und Katastrophen adäquat zu schützen?
3. Welche kurz- oder langfristigen Strategien oder auch politische Maßnahmen sind Ihrer Meinung nach erforderlich, um die Partizipation von vulnerablen Gruppen am Krisen- und Notfallmanagement zu steigern sicherzustellen, dass ihre Bedürfnisse und Anliegen angemessen berücksichtigt werden?
4. Welche kurz- oder langfristigen Strategien sollten ergriffen werden, um vulnerable Gruppen besser vor den Auswirkungen des Klimawandels, wie beispielsweise Hitzewellen oder Starkregenereignisse, zu schützen?
5. Welche spezifischen Herausforderungen stellen sich für vulnerable Gruppen in Bezug auf den Zugang zu Ressourcen und Informationen während Krisen und Katastrophen und wie kann diesen Ihrer Erfahrung nach begegnet werden?
6. Inwieweit verschärft der Klimawandel bestehende sozioökonomische Ungleichheiten und welche Bevölkerungsgruppen werden damit zukünftig (mehrfach) marginalisiert?
7. Wie können lokale und regionale Initiativen in Deutschland dazu beitragen, die Beteiligung und Mitbestimmung von vulnerablen Gruppen an Klimaschutzmaßnahmen und Anpassungsstrategien zu fördern?
8. Wie können bzw. sollten Städte und Gemeinden in Deutschland ihre Infrastruktur und Dienstleistungen anpassen, um vulnerable Gruppen besser vor den Auswirkungen des Klimawandels zu schützen, wie beispielsweise durch Hitzeaktionspläne und verbesserte Notfallvorsorge? Welche Rolle kann dabei Digitalisierung übernehmen (Stichwort Smart City)?
9. Bitte nennen Sie die aus Ihrer Sicht fünf wichtigsten Punkte, die das Katastrophen- und Krisenmanagement in NRW in Bezug zu vulnerablen Gruppen verbessern würden. Bitte nehmen Sie dabei eine Priorisierung vor.