LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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E 18/384 |
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12.07.2023 |
Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder
Dr. Nadja Büteführ MdL
Einladung
5. Sitzung (öffentlich –
Livestream )
der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder
am Donnerstag, dem 10. August 2023,
13.30 Uhr, Raum E3 D01
Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Gemäß § 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Ausschuss ein und setze folgende Tagesordnung fest:
Tagesordnung
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Gewalt im kirchlichen Raum
- Anhörung von Sachverständigen -
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gez. Dr. Nadja Büteführ |
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F. d. R.
Mirjam Hufschmidt
Ausschussassistenz
Anlagen
Verteiler
Fragenkatalog
Anhörung von Sachverständigen
der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder
Gewalt im kirchlichen Raum
am Donnerstag, dem 10. August 2023
13.30 Uhr, Raum E3 D01, Livestream
Verteiler
Katholisches Büro NRW Dr. Antonius Hamers Düsseldorf
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Evangelisches Büro NRW Oberkirchenrat Rüdiger Schuch Düsseldorf
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Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Kerstin Claus Berlin
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Betroffenenrat bei der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Berlin
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Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs Berlin
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Katholische Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e. V. Ilka Brambrink Münster
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Universität Hamburg Prof. Dr. Thomas Großbölting Hamburg
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Hochschule Hannover Prof. Dr. Martin Wazlawik Hannover
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Diakonie Deutschland Fachstelle "Aktiv gegen sexualisierte Gewalt" Dr. Marlene Kowalski Berlin
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Simon Friede Interventionsbeauftragter im Bistum Essen Bischöfliches Generalvikariat Essen
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Gesellschaft für Fortschritt in Freiheit e.V. Markus Elstner Köln
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Anhörung von Sachverständigen
der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder
Gewalt im kirchlichen Raum
am Donnerstag, dem 10. August 2023
13.30 Uhr, Raum E3 D01, Livestream
Fragenkatalog
1. Wie stellt sich die aktuelle Situation hinsichtlich der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im kirchlichen Kontext dar (mit der Bitte um Berücksichtigung auch der nachfolgenden Punkte)?
a) Peer-to-Peer Gewalt
b) Sexualisierte Gewalt begünstigende Faktoren und Lebensumstände
c) Risikoanalysen
d) Forschungslücken
2. Welche Konzepte und Möglichkeiten der Prävention gibt es im kirchlichen Kontext (mit der Bitte um Berücksichtigung auch der nachfolgenden Punkte)?
a) Bisherige durch die Kirchen ergriffenen Maßnahmen
b) Schutzkonzepte
c) Beschwerdemöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen
d) Information, Schulung und Sensibilisierung von ehren -und hauptamtlichen Mitarbeitenden in der Kirche
3. Wie wird Intervention im Verdachtsfall durchgeführt (mit der Bitte um Berücksichtigung auch der nachfolgenden Punkte)?
a) Dokumentation
b) Meldewege
4. Welche Konzepte gibt es seitens der Kirchen, um Fälle von sexualisierter Gewalt innerhalb kirchlicher Strukturen aufzuarbeiten (mit der Bitte um Berücksichtigung auch der nachfolgenden Punkte)?
a) Einbindung von Betroffenen
b) Einbindung weiterer Akteure in die Aufarbeitung
5. Wie bewerten Sie die bisher erschienen Aufarbeitungsgutachten der Bistümer?
6. Welche weiteren Handlungsbedarfe (u.a. Prävention, Intervention) sind in den kirchlichen Strukturen in Bezug auf (sexualisierte) Gewalt notwendig?
7. Welche Best-Practice-Beispiele für wirksamen Kinder- und Jugendschutz (u.a. Prävention und Intervention) in der Kirche gibt es?
8. Welche Handlungsbedarfe sehen Sie auf Bundes- und Landesebene?
9. Welche Formen von physischer und psychischer Gewalt treten im kirchlichen Kontext auf?
10. Wie können Formen von Gewalt im kirchlichen Kontext präventiv verhindert, aufgedeckt sowie aufgearbeitet werden, und welche Maßnahmen können Staat und Gesellschaft hierbei ergreifen?
11. Wie können die Aufarbeitungs- Repressionsprozesse kirchlicher Gewalt optimiert und verschnellert werden?
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