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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
18. Wahlperiode

 

E  18/1015

 

30.10.2024

 

 

 

 

Enquetekommission II

Dr. Hartmut Beucker MdL

 

 

Einladung

 

 

21. Sitzung (öffentlich, Livestream)
der Enquetekommission II
am Freitag, dem 8. November 2024,
13.30 Uhr, Raum E1 A16

 

Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf

 

Gemäß § 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich die Enquetekommission ein und setze folgende Tagesordnung fest:

 

Tagesordnung

 

Gesellschaftlicher Zusammenhalt (Bürgerrechte in einer wehrhaften Demokratie)

 

Stellungnahme 18/1933

Stellungnahme 18/1957

Stellungnahme 18/1963

Stellungnahme 18/2021

 

Anhörung von Sachverständigen

 

 

 

 

 

 

gez. Dr. Hartmut Beucker
- Vorsitzender -

 

F. d. R.

 

 

 

Tabea Lohrey

Kommissionsassistentin

 

Anlagen

Verteiler

Fragenkatalog


 

Anhörung von Sachverständigen

Enquetekommission II

Gesellschaftlicher Zusammenhalt (Bürgerrechte in einer wehrhaften

Demokratie)“

am 8. November 2024

13.30 Uhr bis (max.) 16.00 Uhr, Raum E1 A16, Livestream

 

 

Verteiler

 

 

Deutsche Hochschule der Polizei

FG II.2 Polizeiliches Krisenmanagement

Polizeioberrat Jan Schmidt

Münster

 

Universität Bonn

Professor Dr. Frank Decker
Institut für Politische Wissenschaft und Soziologie

Bonn

 

Universität Bielefeld
Fakultät für Rechtswissenschaft

Professor Dr. Christoph Gusy

Bielefeld

 

Professor em. Dr. jur. Dres. h.c.

Hans-Jürgen Papier

Hamburg

 

Desiderius-Erasmus-Stiftung e.V.

Erika Steinbach

Berlin

 

 

 

 

 


 

Anhörung von Sachverständigen

Enquetekommission II

Gesellschaftlicher Zusammenhalt (Bürgerrechte in einer wehrhaften Demokratie)

am 8. November 2024

13.30 Uhr bis (max.) 16.00 Uhr, Raum E1 A16, Livestream

 

 

Fragenkatalog

 

 

 

1.     Haben Sie einleitend Anregungen, die Sie uns für die Arbeit in der Enquetekommission geben möchten?

2.     Wie kann die Kommunikation von Maßnahmen, die Grundrechte betreffen, verbessert werden, um sicherzustellen, dass Bürgerinnen und Bürger umfassend informiert und bei Bedarf in Entscheidungsprozesse einbezogen werden können?

3.     Welche potenziellen gesundheitlichen, psychischen, wirtschaftlichen, sozialen und bildungsbezogenen Auswirkungen haben Grundrechtseinschränkungen?

4.     Wie können Grundrechtseingriffe transparent gemacht werden, um das Vertrauen der Bevölkerung in staatliche Maßnahmen zu sichern?

5.     Inwiefern nimmt die Transparenz der Entscheidung(-prozesse) für die öffentliche Wahrnehmung eine Rolle ein und wie wirkt sich diese auf die Akzeptanz der Maßnahmen aus?

6.     Gibt es aus Ihrer Sicht Lehren, die aus vergangenen Grundrechtseingriffen in Krisen bzw. Katastrophen (z.B. Corona-Pandemie) gezogen werden sollten?

7.     Wie kann sichergestellt werden, dass Maßnahmen zur Bewältigung von Krisen mit den Grundprinzipien einer wehrhaften Demokratie in Einklang stehen?

8.     Welchen Einfluss hatten die getroffenen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt und was können wir daraus für zukünftige Gesundheitskrisen und Extremwettereignisse ableiten?

9.     Bitte nennen Sie die aus Ihrer Sicht fünf wichtige Punkte, die das den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Krisen- und Notfalllagen in Bezug auf Bürgerrechte verbessern würden. Bitte nehmen Sie dabei eine Priorisierung vor.