LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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E 17/1573 |
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17.11.2020 |
Unterausschuss Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder
des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend
(Kinderschutzkommission)
Britta Altenkamp MdL
Einladung
9. Sitzung (öffentlich, Livestream)
der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder
(Kinderschutzkommission)
am Montag,
dem 23. November 2020,
11.00 Uhr bis max. 13.00 Uhr, Raum E 3 – A 02
Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Gemäß § 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Unterausschuss ein und setze folgende Tagesordnung fest:
Tagesordnung
Intervention und Anschlusshilfe
- Anhörung von Sachverständigen -
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gez. Britta Altenkamp |
F. d. R.
Markus Müller
Ausschussassistent
Anlage
Verteiler
Fragenkatalog
Anhörung von Sachverständigen
der
Kinderschutzkommission
Verteiler
Landschaftsverband Rheinland* Köln
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Landschaftsverband Westfalen-Lippe* Münster
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Städtetag Nordrhein-Westfalen** Köln
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Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen** Düsseldorf
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Landkreistag Nordrhein-Westfalen** Düsseldorf
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Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände** Köln
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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen c/o Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V.
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Deutscher Kinderschutzbund
Landesverband NRW e.V. |
Betroffenenrat beim UBSKM c/o Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Berlin
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Katholisches Büro NRW Vertretung der Bischöfe in Nordrhein-Westfalen Düsseldorf |
Psychotherapeutenkammer NRW Gerd Höhner Düsseldorf
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Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie Professor Dr. Frank Häßler Berlin
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Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung, -vernachlässigung und sexualisierter Gewalt (DGfPI) e.V. Düsseldorf
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Justizakademie des Landes Nordrhein- Recklinghausen
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* Die Landschaftsverbände werden gebeten, mit maximal einer/einem Vertreter/-in
teilzunehmen.
** Die kommunalen Spitzenverbände werden gebeten, mit maximal einer/einem
Vertreter/-in teilzunehmen.
Schriftliche Anhörung von Sachverständigen
der Kinderschutzkommission
„Intervention und Anschlusshilfe“
Fragenkatalog
1. Welche Herausforderungen sind bei dem Übergang von Prävention zur Intervention zu beobachten?
2. Wann sprechen wir von Intervention, welche Interventionsmaßnahmen gibt es und welche Kriterien müssen vorliegen, damit eine Intervention gerechtfertigt ist?
3. Wie können Missbrauch und Vernachlässigung frühzeitig erkannt werden?
4. Welche Beratungsstellen bieten bei Gefährdungen des Kindeswohls Hilfe an und wie, sowie mit Hilfe welcher Akteure werden Interventionen bei begründeten Verdachtsfällen eingeleitet? Wie, wann, unter welchen Voraussetzungen erfolgen Bearbeitung und Strafverfolgung von Missbrauchsfällen?
5. Welche Verfahren bei Inobhutnahmen sind bekannt und inwiefern sind diese standardisiert?
6. Wie gestaltet sich Kinderschutz aus Sicht der Justiz?
7. Wie erfolgt eine subjektiv erfolgreiche Anschlusshilfe, welche Akteure werden eingebunden, wenn das Erlebte verarbeitet werden muss? Wie werden betroffene Kinder/Jugendliche und deren Familien mittel- und langfristig begleitet
8. Welche Ansprechpartner und Angebote stehen den Kindern und Jugendlichen in Krisensituationen zur Verfügung?
9. Wie werden welche Formen der Anschlusshilfen genutzt?
10. Gibt es eine Standardisierung beim Rückführungsmanagement (Rückführung in das Familiensystem)? Wie wird die Rückführung langfristig gestaltet/begleitet? Welche Rolle spielen dabei die Fachkräfte? Wie findet die Überprüfung der Rückkehrmöglichkeiten in das Familiensystem statt?
11. Wie würden Sie aus Sicht der Kinder die Maßnahmen der Intervention beschreiben? Ist den Kindern verständlich warum sie an einzelnen Maßnahmen teilnehmen?
12. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Polizei und sozialem Umfeld der Opfer?
13. Diagnostik, Traumatherapie und Hilfen für Betroffene sexualisierter Gewalt: Wie wirken diese Maßnahmen im Spannungsumfeld untereinander und wie ist NRW in der Angebotsstruktur aufgestellt?
14. Welche Anschlusshilfen müssen für einen gelingenden Kinderschutz implementiert werden?
15. Mit welchen Problemen/Herausforderungen sind Kinder und Jugendliche durch eine Intervention konfrontiert?
16. Welche Herausforderungen sind bei den Anschlusshilfen im ländlichen Raum bekannt?
17. Wie kann man aus Ihrer Sicht gewährleisten, dass die Erreichbarkeit der Kinder und der Familien verstärkt wird und ein ganzheitlicher Ansatz für die Kinder und Familien erkennbar wird?
18. Gibt es Brüche in der Begleitung der Kinder und Jugendlichen durch die Maßnahmen? Wie gehen Kinder und Jugendliche mit diesen Brüchen um? Sehen Sie an dieser Stelle Verbesserungspotential?
19. Sehen Sie für NRW die Notwendigkeit, im Bereich der Intervention und der Anschlusshilfen Gesetze, Verordnungen oder Strukturen zu optimieren?