LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
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E 16/1163 |
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26.03.2015 |
Innenausschuss
Daniel Sieveke MdL
Einladung
59. Sitzung (öffentlich und per LIVE STREAM)
des Innenausschusses
am Dienstag, dem 14.
April 2015,
nachmittags, 14.00 Uhr, Raum E 3 A 02
Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Die Einladung ergeht nachrichtlich an den Rechtsausschuss. |
Gemäß § 53 Abs.1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Ausschuss ein und setze folgende Tagesordnung fest:
Tagesordnung
Gesetz über den Vollzug der Abschiebungshaft in Nordrhein-Westfalen (Abschiebungshaftvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen - AHaftVollzG NRW)
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zuschriften 16/696 und 16/699
- Öffentliche Anhörung (Sachverständige: Frau Prof. Dr. Christine Graebsch, FH Dortmund)
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gez. Daniel Sieveke |
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F. d. R.
(Krause)
Ausschussassistent
Anlage
Fragenkatalog
Fragenkatalog zum Abschiebungshaftvollzugsgesetzentwurf
1. Inwieweit ist die u.a. durch EU-Recht geforderte Unterscheidung von Abschiebungshaftvollzug zum Strafvollzug im vorliegenden Gesetzentwurf ausreichend geregelt?
2. Ist die Regelung der wesentlichen Ausgestaltung des Abschiebungshaftvollzugs, insbesondere unter Berücksichtigung der Schwere des Grundrechtseingriffs durch die Haft, durch die vorgesehene untergesetzliche Festlegung angemessen?
3. Erfüllt der Gesetzentwurf die Anforderungen an eine humane und rechtskonforme Abschiebungshaft hinsichtlich der Bedürfnisse schutzbedürftiger Personen, besonderer Bedingungen der Dublin-Haft sowie grundsätzlicher unionsrechtlicher Vorgaben für die Ausgestaltung von Abschiebungshafteinrichtungen?
4. Inwiefern kann der vorliegende Gesetzentwurf die Situation der Menschen in Abschiebungshaft im Vergleich zu der vorher geltenden nationalrechtlichen Regelung verbessern?
5. Nach Art. 70 Satz 2 Landesverfassung NRW muss eine gesetzliche Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt sein. Ist nach dieser Maßgabe § 3 des Gesetzentwurfs verfassungsgemäß?